
Dr. Schulz Vorsitzender des Vorstandes Verein Volkssolidarität-Bürgerhilfe e. V. erklärt:
In den vergangenen Tagen sind in der Presse Mitteilungen veröffentlicht worden, wonach die Volkssolidarität Bürgerhilfe e. V. gegen ihre eigene Satzung verstoßen soll, weil sich drei Mitglieder des Vereins an der neu gegründeten Wählervereinigung „Wir für KW“ beteiligen und naturgemäß die Mitglieder der Volkssolidarität ihre Mitglieder unterstützen.
Dieser nicht zutreffende Vorwurf bedarf der Korrektur:
Durch die Mitwirkung von drei Vereinsmitgliedern an der neu gegründeten und vom Verein unabhängigen Wählervereinigung „Wir für KW“ geht weder eine politische Betätigung des Vereins einher, noch eine Unterstützung aus Mitteln des Vereins. Die Wählervereinigung „Wir für KW“ ist eine Vereinigung engagierter Bürger, die zu Wahlen antritt, ohne den Status einer politischen Partei zu beanspruchen – sie gilt auch nach dem Parteiengesetz nicht als politische Partei. Die Wählergemeinschaft „Wir für KW“ vertritt bürgernah und ohne Parteiideologie die Interessen der Bürger und Einwohner in Königs Wusterhausen und tritt für eine bürgernahe Sachpolitik ein, die Vorrang vor ideologisch geprägter Parteipolitik, wie bei den Parteien, hat.
Im Zusammenhang mit der Klarstellung sei ein kleiner Exkurs in die Historie der „Volkssolidarität“ gestattet:
Ausgebombte Häuser, Trümmerfelder, Chaos, Not und Elend. Diese Bild bot sich Deutschland bei Kriegsende im Jahre 1945. Solidarität üben und denjenigen helfen, die das Schicksal am schlimmsten getroffen hat – dieser Gedanke griff mehr und mehr um sich. Allmählich entwickelte sich daraus im Osten Deutschlands eine organisierte Selbsthilfe der Bevölkerung. Aus den Wurzeln dieser Bewegung – Nächstenliebe und Menschlichkeit – entstand eine breite Volksbewegung: die „Volkssolidarität“. Die Bewegung der „Volkssolidarität“ formierte sich in allen Ländern der damaligen sowjetischen Besatzungszone. Es nahmen die katholische und evangelische Kirche, Gewerkschaften, Frauen- und Jugendorganisationen ebenso Anteil wie die damals zugelassen Parteien und Organisationen.
Seit der Neugründung als eingetragener Verein hat sich die „Volkssolidarität Bürgerhilfe e. V.“ zu einem zuverlässigen und stabilen Partner der sozialen Wohlfahrtspflege entwickelt. Die Volkssolidarität hat sich neue Tätigkeitsfelder erschlossen und ihr Aufgabenspektrum ständig erweitert. Vertreter des Vereins treten heute für die Interessen älterer, hilfebedürftiger, sozial benachteiligter Menschen sowie von Kindern, Jugendlichen und Familien aktiv ein.
Die Volkssolidarität fördert und unterstützt das freiwillige soziale Engagement in allen Tätigkeitsfeldern der Volkssolidarität unter besonderer Berücksichtigung der offenen Altenhilfe bzw. der Seniorenbetreuung, vor allem in Form von Nachbarschafts- und Selbsthilfe. Die Volkssolidarität versteht sich in ihrem Wirken als Sozial- und Wohlfahrtsverband, als Interessenvertreter älterer Menschen und Kinder, hilfebedürftiger Bürger aller Altersgruppen ohne Ansehung der Person. Die Volkssolidarität setzt sich für die Wahrung und Verwirklichung der sozialen, kulturellen, ökologischen und materiellen sowie ethnischen Rechte dieser Personen ein und ist offen für alle Bürger, denen Solidarität und Humanität gegenüber Älteren, Behinderten, Hilfebedürftigen, Kindern und Jugendlichen am Herzen liegt. Der Vereinszweck wird u. a. durch die Mitwirkung ihrer Mitglieder in kommunalen und bürgerschaftlichen Vertretungen verwirklicht.
Mit der Beteiligung von Mitgliedern der Volkssolidarität in der Wählervereinigung „Wir für KW“ wird die Gemeinnützigkeit des Vereins nicht beeinträchtigt. Vielmehr ist das bürgerschaftliche Engagement der Wählervereinigung „Wir für KW“, d. h. die freiwillige, nicht auf das Erzielen eines persönlichen materiellen Vorteils oder Gewinns gerichtete, auf die Förderung der Allgemeinheit hin orientierte kooperative Tätigkeit selbst ein gemeinnütziges Wirken im Sinne von § 52 (2) der Abgabenordnung (vgl. 2.5. des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung vom 31.1.2014).
Mit der Beteiligung von Mitgliedern des Vereins an einer von der Volkssolidarität unabhängigen bürgerschaftlich engagierten Wählervereinigung wird der Verein nicht politisch tätig – schon gar nicht, wenn Mitglieder des Vereins parteipolitisch neutrale Vereinigungen unterstützen.
Mit der Tätigkeit von Mitgliedern der Volkssolidarität in der Wählergemeinschaft „Wir für KW“ wird der Verein weder politisch tätig, noch verfolgt er politische Zwecke durch die Beeinflussung der politischen Meinungsbildung, die Förderung politischer Parteien etc.
Nach Maßgabe des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung schließt eine gewisse Beeinflussung der politischen Meinungsbildung die Gemeinnützigkeit nicht aus. Eine politische Tätigkeit ist danach unschädlich für die Gemeinnützigkeit, wenn eine gemeinnützige Tätigkeit nach den Verhältnissen im einzelnen zwangsläufig mit einer politischen Zielsetzung verbunden ist und die unmittelbare Einwirkung auf die politischen Parteien und die staatliche Willensbildung gegenüber der Förderung gemeinnütziger Zwecke weit in den Hintergrund tritt.
Mithin ist also festzustellen, dass der Verein „Volkssolidarität Bürgerhilfe e. V.“ nicht gegen die eigene Satzung verstoßen hat und verstoßen wird. Der Verein geht davon aus, dass auch seine Mitglieder ihre Entscheidungen frei von politischen und sonstigen Zwängen zur Kommunalwahl treffen und demjenigen Kandidaten ihre Stimme geben, von dem sie sich am besten vertreten fühlen.
Dr. Schulz
Vorsitzender des Vorstandes
Verein Volkssolidarität-Bürgerhilfe e. V.