
Mit diesem Schlusssatz kommentiert heute Friedrich Küppersbusch im Radio eins unter dem Titel: Es war einmal die Unschuldsvermutung. Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt gegen Sebastian Edathy, SPD wegen des Verdachts auf Besitz von Kinderpornografie. Und richtigerweise stellt der Kommentator fest, dass die Vorverurteilung nach dem Motto „irgendwas bleibt immer kleben“ eine „Existenzvernichtung“ für die Betroffenen darstellen kann. Als Beispiele nennt er Jörg Kachelmann oder auch den Ex-Landesvater Christian Wulff. Küppersbuschbeklagt, dass die Vorwürfe die heute zur Debatte stehen selbst von der Staatsanwaltschaft nicht fertig ermittelt und letzten Endes keine Anklage erhoben worden ist. Geschweige denn ein Verfahren geführt und ein Urteil auf dem Tisch liegt. Er nennt diese Form des Umgangs die Unschuldshinrichtung. Im Gegenzug sind die schuldigen Sünder wie Uli Hoeneß und auch Alice Schwarzer innerhalb von Tagen wieder auf dem öffentlichen Parkett. Der Begriff der Schuld implementiert, dass jemand für einen Verstoß gegen eine durch sittliche, ethisch moralisch oder gesetzliche Wertvorstellungen auffällig geworden ist. Nicht die Vermutung allein zählt. Dabei ist die Einhaltung von gesetzten Normen das Entscheidende. Unschuldig ist der, der eben nicht gegen diese Norm verstößt oder solang bis man es zweifelsfrei nachweisen kann und nicht vorher. Im wilden Westen wurde auch gehängt vor dem Prozess. Voraussetzung für die Schuld ist immer die Schuldfähigkeit.