
Betrifft: Anfrage an den Landrat über die Neuerungen des Kinderförderungsgesetz (KiföG) und deren Einführung unter besonderer Betrachtung der Auswirkungen auf den Landkreis und seine Städte und Gemeinden.
Sehr geehrter Herr Landrat Loge,
seit 1996 ist der Anspruch auf einen Kindergartenplatz, für Kinder welche das dritte Lebensjahr vollendet haben, bis zur Einschulung, mit einem Rechtsanspruch im § 24 des SGB VIII, Artikel 1 fest gelegt. Im Rahmen einer Ausbauphase, die bis zum 31. Juli 2013 dauern wird, sollen mehr Kinder die Möglichkeit der Frühförderung erhalten.
In dieser Phase werden Kinder unter drei Jahren, die aufgrund ihrer persönlichen Entwicklung einen besonderen Bedarf an Betreuung haben, profitieren. Neben berufstätigen Eltern soll außerdem auch Arbeitsuchenden Eltern ein Betreuungsplatz für ihre unter drei-jährigen Kinder zur Verfügung gestellt werden. Mit dem 1.8.2013 werden Kinder schon ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zum dritten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege haben. Ein Drittel der neuen Plätze soll im Bereich der Kindertagespflege geschaffen werden, für den außerdem klare Standards festgelegt werden. Dessen Ziel ist es, den Ausbau von Betreuungsangeboten im Lande Brandenburg voran zu treiben.
Fragen:
- Das Landesverfassungsgericht gab der Verfassungsbeschwerde der kreisfreien Städte Potsdam, Brandenburg/Havel, Cottbus und Frankfurt (Oder) gegen die Vorgaben im Kindertagesstättengesetz statt. Welche Auswirkungen hat diese Entscheidung auf den Landkreis und seine Kommunen?
- Ist mit einer zeitlichen Verzögerung der Durchsetzung der Ansprüche zu rechnen?
- Das Gericht mahnte an, bei der Neuregelung müssten ausreichend die deutlichen Unterschiede bei den tatsächlich anfallenden Kosten für die Kita-Betreuung in den vier kreisfreien Städten und 14 Landkreisen berücksichtigt werden. Welche sind das im Landkreis, im Verhältnis von Wachstumskern im Norden und dem ländlichen Raum?
- In den Krippen wurde der Betreuungsschlüssel zwischen Erziehern und Kindern angehoben von 1:7 auf 1:6. In den Kitas waren es bis dahin 1:13, jetzt sind es 1:12. Um das zu erreichen, sollten im Land Brandenburg 1000 neue Erzieherstellen geschaffen werden. Welche Unterstützung kann der Landkreis bei der Personalfindung leisten?
- Gibt es in diesem Zusammenhang Pläne und/oder Absprachen zwischen Landkreis seinen Städten und Kommunen?
- Wie ist die Verwaltung auf die Bereitstellung der vom Land kommenden Mittel eingestellt? Gibt es einen Maßnahmeplan zur Beschleunigung der „Transferleistungen“?
- Welche Kontrollmöglichkeit hat Ihre Verwaltung bei der schnellen Umsetzung der „Transferleistungen“?
- Welche Schritte zur Unterstützung der Städte und Gemeinden , vor allem im Süden des Landkreises, planen Sie bei der zügigen Umsetzung des KiföG nach seiner Neuregelung?
- Ein Drittel der neuen Plätze soll im Bereich der Kindertagespflege geschaffen werden, für den außerdem klare Standards festgelegt werden. Wie unterstützt der Landkreis die Entwicklung der Städte und Gemeinden in diesem Zusammenhang?
- Wie ist die qualitative Sicherung der Angebote der Kindertagespflege vorgesehen? Denkt der Landkreis z.B. an eine Zertifizierung oder ein Qualitätsmanagement der Angebote im Bereich der Kindertagespflege?
- Wie ist in diesem Zusammenhang die Personaldecke des Jugend- und Sozialamt zu bewerten?
Für ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Michael Reimann