
Betrifft: Anfrage an den Landrat über die Neuerungen des Kinderförderungsgesetz (KiföG) und deren Einführung unter besonderer Betrachtung der Auswirkungen auf den Landkreis und seine Städte und Gemeinden.
Sehr geehrter Herr Landrat Loge,
seit 1996 ist der Anspruch auf einen Kindergartenplatz, für Kinder welche das dritte Lebensjahr vollendet haben, bis zur Einschulung, mit einem Rechtsanspruch im § 24 des SGB VIII, Artikel 1 fest gelegt. Im Rahmen einer Ausbauphase, die bis zum 31. Juli 2013 dauern wird, sollen mehr Kinder die Möglichkeit der Frühförderung erhalten.
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