Ein einheitliches Arbeitsrecht, als Rettungspaket für Europa? 2

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Mit dem Wegfall der Grenzen bei der Bildung einer Europäischen Union, die sich de facto Schritt um Schritt empirisch entwickelt, kommt hier auf den Rechtsetzungsprozess ein in der Europäischen Union eine zentrale Bedeutung zu. National gefasster Arbeitsrechte, so gut und so fortschrittlich sie auch sind reichen für eine solche supranationale Entwicklung nicht aus. Basieren sie doch auf historischen Erfahrung von 27 Mitgliedstaaten mit ihren 27 verschiedenen historischen Entwicklung des Arbeitsrechts. Die Dynamisierung dieses Rechtzweiges aus europäischer Sicht bedarf einer Grundrevision des Rechtsetzungsprozess und des Arbeitsrechts in sich. Damit kommt der Diskussion um die Grundwerte einer völlig neue Herrausforderung zu. Das wegbrechen von National Grenzen das einherging mit einer Möglichkeit des Protektionismus zum Schutz der eigenen Rechtshoheit ist damit nicht länger praktikables Modell zur Sicherung der Arbeit. Vielmehr hat, zum Beispiel die Entwicklung der Leiharbeit in den letzten Jahren zu einer völlig neuen Qualität und Verzerrung des Wettbewerbs auf dem Arbeitsmarkt geführte. Ungleiche Regelungen unsoziale Absicherungen innerhalb der Nationen führen zur völligen Ungerechtigkeiten und dem freien Spiel der Marktkräfte die automatisch eine Verdrängung der Arbeit durch Hochtechnologie nach sich ziehen müsste. Die notwendige Entwicklung neuer Märkte und hierbei sind nicht Absatzmärkte gemeint sondern merkte in denen die Arbeit sich austauschen kann in denen der Wettbewerb durch rechts normative eingeschränkt und in denen neue Arbeit entstehen kann sind zwingend notwendig. Der Versuch in Deutschland einen öffentlichen Beschäftigungssektor als 2. bzw. 3. Arbeitsmarkt daher als Alternative zu den bekannten Wettbewerbsverhältnissen innerhalb der Industrie aufzubauen ist eine moderne Möglichkeit und zeigt das DIE LINKE in Regierungsverantwortung in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern durchaus in der Lage ist moderne Formen zu entwickeln. Ein öffentlicher Beschäftigungssektor der also gemeinnützige Arbeit finanziert, die durch neue Technologien nur unbefriedigend zu leisten ist zum Beispiel im Sport, in der Altenpflege, in der kommunalen Arbeit, in der politischen hoheitlichen Vertretung und nicht zuletzt in der Möglichkeit der Wissensaneignung und Teilhabe am kulturellen Leben, über den gesamten Lebenszyklus eines Menschen, sei hier als Beispiel erwähnt. All diese Formen setzen die Debatte um die rechtliche Sicherung voraus. Ein einheitliches europäisches Arbeitsrecht das die Arbeit, den Arbeitsvertrag, den Tarifvertrag, die Ordnung und die Sicherung der Menschenrechte zur Aufgabe hat scheint notwendiger als noch vor einigen Jahren. Mit den Zaghaften schritten wie im Günbuch der Europäischen Union versucht kann die lösung nicht gelingen. Zu habherzig und unvollkommen sind die darin vor geschlagenen Regeln. Mit den zum Teil zaghaften Nivellierung des Arbeitsrecht in der Europäischen Union, der letzten Jahrzehnte, so Beispielhaft bei der Arbeitszeitrichtlinie, welche Hoffnung darauf machen, dass dieser Prozess im Sinne der Mehrhei der Bbwohner enden kann. Die zentrale Frage ist dabei allerdings die rechts normative Ausgestaltung dieses Verflechtungsraums. Es führt kein Weg an einer gemeinschaftlichen europäischen arbeitsrechtlichen Gesetzgebung vorbei. Basieren auf den Rechtstradition ihrer Mitgliedsstaaten und sie sollte die Grundwerte und die modernen Entwicklungen der Arbeit Rechnung tragen. Es wäre ein Fortschritt für die Menschen gleicher Lohn für gleiche Arbeit, das Recht auf ein sorgenfreies Leben im Rentenalter und die Möglichkeit der kulturellen, menschenwürdigenlebens, die gelichstelunng von in sich unterschidlichen Menschen und auf die familien bezogenen Arbeitrecht zu entwickeln. Genug Erfahrungen gibt es. Doch es mit der Einschränkung der Richtlinienkompetenz des europäischen Gesetzgebers, bei aller Möglichkeit der Überführung dieser Regelungen in nationale Gesetze und Verfassungen, zu versuchen ist schon heute zum scheitern verurteilt. Der Lissabonner Vertrag ist hier nur untaugliches Mittel. Obwohl die horizontale Sozialklausel ein guter Gedanke darstellt. Es kommt allerdings auch hier wiederum auf die Umsetzung an. Bis dato steht im Zentrum der Überlegungen der freie Verkehr von Waren und Dienstleistungen und nicht die Sicherung der Grundrechte der Menschen. Genau hier liegt die Möglichkeit der zukünftigen Entwicklung einer fortschrittlichen und sozial gerechteren Europäischen Welt. Natürlich mit den Organisatorischenmitteln und Instrumenten die über Jahrzehnte diese Rechte geschützt haben wie die Gewerkschaft.

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