69 Juristentag zum Arbeitsgesetzbuch

Der „Arbeitsgesetzbuch“ Entwurf auf dem 69. Deutschen Juristentag in München

Auf Initiative der Bundestagsfraktion DIE LINKE wurde auf diesem Forum ,  gemeinsam mit der Rosa Luxemburg Stiftung erarbeitete Projekt des Entwurfes für ein Gesetz zur Regelung der Mindestbedingungen im Arbeitsverhältnis vorgestellt und diskutiert..Prof. Henssler, Präsident des Deutschen Juristentages, beschreibt in seinem Grußwort die Bedeutung dieses wichtigen juristischen Gremiums wie folgt:..“Auf der Grundlage wissenschaftlicher Gutachten und Referate diskutieren  Juristinnen und Juristen aller Berufsgruppen und Fachrichtungen den Weg zu einem besseren Recht und fassen in Abstimmungen viel beachtete Beschlüsse. Der Deutsche Juristentag ist als unabhängiges Forum von breiter Sachkunde in der Politik bekannt und anerkannt…“.Dr. Stffen Hultsch vertrat die Rosa Luxemburg Stiftung in München. Mit Ihm sprach Michael Reimann.

Frage: Sie arbeiten mit ihren Kollegen schon mehrere Jahre an dem Projekt „Deutschland ein einheitliches Gesetzbuch“ warum haben Sie sich gerade diesem Thema so verschrieben?

Antwort: seit nunmehr 6 Jahren haben wir kontinuierlich an der Erfüllung dieses Themas gearbeitet, trotz mancher Höhen und Tiefen. Damit dieses Gesprächskreis und vieler anderer Mitstreiter, so denke ich war es besonders wichtig, dass wir nicht locker gelassen haben. Wir haben so meine ich, an diesem Vorhaben immer festhalten und sind jetzt doch einen Schritt entscheidenden Schritt nach vorne gekommen. Um die Frage zu beantworten bedarf es eines Blickes auf das gegenwärtige Bild des Arbeitsrechts in der Bundesrepublik. Unser Arbeitsrecht bietet ein gespenstisches Bild. Eine geschlossene Kodifizierung des Arbeitsrechts fehlt gegenwärtig völlig. Wichtig für uns ist dabei, dass dieses wesentliche Grundrechte auf dem Gebiet der Arbeit einschließen soll. D.h., wir haben in den derzeitigen rechtlichen Regelung, weder im Grundgesetz noch in den Folgeregelung, bestimmte Grundrechte geregelt, die für ein soziales Arbeitsrecht unbezwingbar singt. Das betrifft insbesondere das Recht auf Arbeit und das Recht auf den politischen Streik. Der Gesetzgeber, die Bundesrepublik Deutschland, nimmt die Aufgaben, die er auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes hat, nicht wahr. Ich will vor allem auf den Art. 30 Abs. 1 des Einigungsvertrages erinnern, der da lautet: „das Arbeitsvertragsrecht… möglichst bald einheitlich neu zu Code infizieren“ in ist. Der Bundestagsabgeordnete Jens Petermann der linken Hand in seiner Antrittsrede nochmal deutlich dokumentiert, der Einigungsvertrag sieht verbindlich vor, dass ein Arbeitsvertragsgesetz, zu mindestens also dieser Teil des Arbeitsrechtes, umgehend zu regeln ist. Ich möchte erinnern daran dass der Einigungsvertrag von mehr als 20 Jahren verabschiedet worden ist. Es bleibt also, auf dieser Strecke hat sich nichts bewegt.

Frage: aber steht die Praxis der Anwendung des Arbeitersrechtes in der Bundesrepublik nicht gegen ihr Vorhaben.

Antwort: das Arbeitsrecht ist heute zu großen Teilen ein ungeschriebenes Recht. Es bot schlichtweg darauf, dass wir gegenwärtig etwa 30.000 höchstrichterliche Entscheidungen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts haben. D.h., die Arbeitsgerichte selbst sind gierig darauf angewiesen selbstgerecht schöpferisch tätig zu werden. Es hat sich ein Richterrecht herausgebildet, das dem Rechtsstaat von dem wir ja immer reden, überhaupt nicht zu Gesicht steht.

Frage: in der ehemaligen DDR gab es ein Gesetzbuch. Trauern Sie diesen Regelwerk hinterher und wenn ja warum?

Antwort: interessanterweise haben wir ja, in vielen Diskussionenarbeitsrichter an, mit unseren Kritikern dieser Zustände eine breite Zustimmung erfahren. Es ist tatsächlich nicht so, dass Telearbeitsrichter sich gegen eine solche Gesetzesvorhaben stemmen, sondern sie sind vielmehr sogar daran interessiert. Es ist der für sie vielfach einfacher, wenn sie eine überschaubare handhabbares gesetzt haben. So mag mancher immer wieder sagen, wir würden dem AGB der DDR hinterher trauern, aber dieses AGB war mindestens überschaubar und handhabbar kommt. Genau das ist auch heute unser weitere das Anliegen. Es ist ja durchaus nicht so, dass in unserer Vergangenheit keine Versuche gab, das Arbeitsrecht zu vereinheitlichen oder zusammenzufassen. Diese Versuche gab es natürlich, aber sie waren alle bis zum heutigen Tag untauglich. Es muss in Erinnerung gerufen werden, dass bereits 1896, mit der Verabschiedung des BGB, dem Reichstag eine Forderung gab nach einer einheitlichen Regelung des Arbeitsrechts. Ich möchte uns ersparen, alle weiteren Versuch aufzuzeigen.

Frage: was muss aus ihrer Sicht in einem solchen Gesetz geregelt werden ?

Antwort: wir gehen davon aus, dass wir eine geschlossene Regelung des Arbeitsrechts brauchen, also sowohl das des Arbeitsrechtes, im Wesentlichen eben das Arbeitsrecht Vertragsrecht, als auch des kollektiven Arbeitsrechts. Natürlich ist eine Ursache dafür, dass wir noch nicht weiter Sinn, dass bei den Unternehmerverbänden kein Interesse an einer Schaffung eines solchen einheitlichen sozial orientierten Gesetzesbuch gibt. Es besteht kein Interesse, dass der Einzelne über schaubare anwendbare Gesetze zum Arbeitsrecht verfügt, mit denen er selbst umgehen kann oder ins informiert wird. Ob nun leider ohne Experte, immer gibt es das Problem, dass heutiges Arbeitsrecht ist in der Tat nicht überschaubar. Ich kann mich entsinnen, dass wir uns schon vor 40 Jahren mal mit diesem Thema beschäftigt haben. Damals natürlich unter einer ganz anderen Schlagzeile, unter der Schlagzeile der eine Auseinandersetzung mit dem bürgerlichen Recht. Wir haben uns damals schon im Lehrstuhlarbeitsrecht, an der Akademie für Staat und Recht mit diesem Problem befasst und sind schon damals zu der Schlussfolgerung gelangt, es bedarf einer einheitlichen, überschaubaren und für die beschäftigten verständlichen Regelung der Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer in einem Gesetz Werk, das auch die kollektiven arbeitsrechtlichen Bestimmung umfasst.

Frage: vor einigen Tagen sind sie zurückgekommen vom 69. Juristentag aus München. Dort spielte die Debatte um Ihr Projekt eine bemerkenswerte Rolle. Wie schätzen Sie die Ergebnisse der Konferenz ein?

In einer offenen, konstruktiven Atmosphäre begrüßten die Teilnehmer der Gesprächsrunde, hier vor allem auch der Präsident des Deutschen Juristentages, übrigens einer der Mitautoren des Arbeitsvertragsgesetzentwurfes der Bertelsmann-Stiftung, den Entwurf der LINKEN als entscheidende Anregung, ein in sich geschlossenes, übersichtliches und die Arbeitnehmer schützendes Arbeitsrecht zu schaffen.

Es wurde hervorgehoben, dass sich gerade aus der Bedeutung des Arbeitsrechts für die Gestaltung der Arbeitsverhältnisse und seiner besonderen Rolle bei der Erhaltung des Sozialstaates ein politischer Auftrag zur Schaffung eines einheitlichen arbeitsrechtlichen Gesetzeswerkes ergibt.

Gerade diese Aspekte betonten in ihren einleitenden Bemerkungen auch die Mitglieder der Bundestagsfraktion DIE LINKE MdB Jens Petermann als Mitautor des Gesetzesentwurfes und Nicole Gohlke.

Mit der Vorlage des vorgestellten Entwurfes eines Arbeitsvertragsgesetzes beginnt die Partei DIE LINKE diesen politischen Auftrag zu erfüllen.

Frage: im nächsten Jahr sind Bundestagswahlen, wenn sie das dieses Thema ein Wahlkampfthema in der Debatte um sozialverträgliche Renten einnehmen kann?

Antwort: das was wir bisher gemacht haben, das sind erfolgreiche linke Alternativen zu gegenwärtigem arbeitsrechtlichen Regelung. Es bedarf diese Alternativen deshalb, weil ja etwas verändern wollen. Wir wollen die Rechte der Beschäftigten nicht nur stärken, sondern auch erheblich erweitern. Das ist unsere gemeinsame Anliegen. Mit Abgeordneten der Partei die Linke konnten wir schon vor Ort, in einer einigen Bundesländern aktiv werden. Wir konnten den Gesetzentwurf vorstellen und diskutieren. Das werde auch künftig tun. Dazu zählen auch die öffentlichen Beratungen der rosa Luxemburg Stiftung. Aus meiner Sicht ist das eine aktive Vorbereitung eines akuten Wahlkampfthemas.

Dr. Steffen Hultsch

Gesprächskreis Arbeitsgesetzbuch

Rosa Luxemburg-Stiftung Berlin

LAG Arbeitsgesetzbuch DIE LINKE Brandenburg

Mail: agb.hultsch@web.de

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