Elektronischer Personalausweis, das Ende in Raten ?

Michael Reimann

Dieser Tage in der Zeitung ” Die Zeit” “Wann haben Sie das letzte Mal online mit ihrem Personalausweis eingekauft? Ihre Identität gegenüber Behörden im Netz bestätigt? Oder einfach elektronisch unterschrieben? Noch nie? Sie wussten gar nicht, dass das geht? Dann sind Sie nicht alleine: Von 51 Millionen Bürgern, die den seit 2010 verfügbaren Personalausweis im Scheckkartenformat besitzen, hat bislang nur ein Drittel den elektronischen Identitätsnachweis (eID) überhaupt freigeschaltet. Und nur 15 Prozent davon, also etwa 2,5 Millionen Bürger, haben die Funktion überhaupt schon einmal genutzt. “

Fast alle haben ihn und kaum einer weiß, was er mit ihm anfangen soll: Dies ist wohl das Fazit des elektronischen Personalausweises, der in Deutschland seit 2010 ausgegeben wird. Von rund 45 Millionen Besitzern dieses modernen Identitätsnachweises hat nur etwa ein Drittel die Online-Funktionen aktivieren lassen und nutzt die Features, um sich im Netz sicher ausweisen zu können. Damit der elektronische Personalausweis künftig besser genutzt wird, hat die Bundesregierung nun einen Entwurf zur Änderung des Personalausweisgesetzes beschlossen. Damit sollen die Online-Ausweisfunktionen des elektronischen Personalausweises erweitert, leichter anwendbar und attraktiver werden.
-Die Zeit-  “Die eID-Funktion auf Personalausweisen soll künftig standardmäßig aktiviert sein und damit für mehr Menschen attraktiver werden. Deshalb wurde am Montag im Bundestag über eine Gesetzesreform debattiert. Datenschützer kritisieren die Pläne. Nicht nur greife die Änderung in die Selbstbestimmung der Bürger ein. Auch die Geheimdienste könnten mehr Befugnisse erhalten.”

Was kann der elektronische Personalausweis?

Wer bislang beim Amt einen Personalausweis beantragt hat, konnte sich entscheiden, ob die Online-Ausweisfunktion (eID) eingeschaltet sein soll. Künftig soll diese eID standardmäßig aktiviert sein. Mit einer Pin-Nummer und einem speziellen Lesegerät kann man dann beispielsweise sein Rentenkonto abfragen, Schufa-Daten abrufen oder seinen Punktestand in Flensburg online in Erfahrung bringen. Das Gerät muss man allerdings selber kaufen. Zudem soll das bislang sehr aufwändige Verfahren zur Freischaltung der Funktionen vereinfacht und die Nutzungsmöglichkeiten erweitert werden. Vor allem in der öffentlichen Verwaltung soll die eID stärker eingesetzt werden. Aber auch gegenüber privaten Unternehmen wie etwa Banken oder Versicherungen soll man den elektronischen Identitätsnachweis einsetzen können, um beispielsweise Verfahren und das Stellen von Anträgen zu beschleunigen: Mit dem Lesegerät können Formulare künftig ohne PIN-Eingabe ausgefüllt werden. Das spart Zeit und es sollen Schreibfehler vermieden werden.

“In der Realität kam diese Idee bei den deutschen Verbrauchern nie gut an, wie die Regierung in ihrem Gesetzentwurf auch zugibt: Die Nutzung der eID-Funktion sei “bislang nicht der Normalfall”. Der Grund dafür ist laut Christoph Verenkotte, dem Präsidenten des Bundesverwaltungsamts, nicht das System an sich. Sondern dass die Bürger einfach nicht genug darüber wüssten: Die Vorteile seien von der Regierung einfach nie richtig “kommuniziert” worden, sagte er dem Hamburger Abendblatt.”

Es klingt kompliziert, ist es aber nicht. Bislang benötigen Behörden und Unternehmen neben dem staatlichen Zertifikat, das sie zum Auslesen von Daten aus dem Chip in der Ausweiskarte berechtigt, eine eigene Informationstechnologie, um Kunden überhaupt die Nutzung der eID anbieten zu können. Diesen sicheren Service sollen in Zukunft spezialisierte Dienstleister anbieten, die sich verpflichten, Datenschutz und IT-Sicherheit zu gewährleisten.

Problem Datenschutz

Datenschützern geht die zwangsweise Aktivierung der iED zu weit. Ihrer Ansicht nach sollten Besitzer des elektronischen Personalausweises weiterhin selbst entscheiden können, ob und welche Features sie nutzen wollen. Gleichzeitig sollte auch nachvollziehbar sein, wer welche Informationen zu welchem Zweck ausliest und in welchem konkreten Zusammenhang die Identitätsdaten übermittelt werden.

“Aufgrund gravierender Bedenken von Experten haben Union und SPD den Entwurf des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises – genauer: zur Nutzung des Personalausweises –  von der Tagesordnung des Bundestages genommen. Eigentlich hatte das Gesetz in der Nacht von Donnerstag auf Freitag um 1.30 Uhr zum zweiten Mal debattiert und anschließend verabschiedet werden sollen. Das soll nun nicht jetzt, sondern in der nächsten Sitzungswoche Mitte Mai geschehen.

Die Anhörung im Innenausschuss über das Gesetz am Montag hatte große Bedenken von Datenschützern zutage gefördert. Der SPD-Innenexperte Mahmut Özdemir sagte dieser Zeitung deshalb am Dienstag: „Ja, das ist von der Tagesordnung genommen. Ich wollte ganz bewusst keine Eile. Wir haben Redebedarf. Und jetzt reden wir. Die Union ist mir da gefolgt.“

– Quelle: http://www.berliner-zeitung.de/26765456 ©2017

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