Universal labor law for Europe

gesellschaft

Mit der Entwicklung von neuen Technologien in den letzten Jahrzehnten hat sich die Arbeitswelt völlig verändert. Die bekannten Debatten um das Recht auf Arbeit und die damit einhergehende Konstruktion des Arbeitsrechtes in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, scheinen die neuen Formen der Arbeit nur unzureichend abzubilden. Mit der Herausbildung von horizontalen Technologien und ihre Bedeutung für Gesellschaften, ist die Frage nach der Sicherung der Einkünfte der Menschen stärker in den Mittelpunkt gerückt. Bis heute gibt es klassische Formen der Sicherung von Arbeit. Denken wir nur an die Vollbeschäftigungsziele der politischen Elite. Eine Vollbeschäftigung bedeutet aber auch, dass Menschen sowohl technologisch, ausbildungsseitig, körperlich und geistig in der Lage sein müssen, die Anforderungen der neuen Zeit zu meistern. An die intellektuellen Fähigkeiten der Menschen werden neue Anforderungen gestellt. So ist die Einführung der Roboter in die klassischen ökonomischen Verhältnisse, wie zum Beispiel im Automobilbau, keine Gefährdung der Arbeit an sich, sondern führt zur weiteren Spezialisierung. Damit liegt die These auf der Hand, dass in neuen Produktionsabläufen immer weniger Menschen Arbeit finden werden. Das Herausdrängen aus dem Produktionsprozess ist nun eine Tatsache. Im Gegensatz dazu hat die Einführung neuer Technologien, wie der Informatik, und die Bereitstellung von nicht vorhersehbaren Mengen von Informationen und Wissen, neue Arbeitsgegenstände und damit auch neue Berufsausbildungen und neue Berufsfelder erzeugt. An die Flexibilität der Menschen und an das lebenslange Lernen der Bewohner der Staatengemeinschaft werden damit neue Anforderungen definiert. Das Einwirken des bereitstehenden Wissens in der Arbeitswelt hat einen Paradigmenwechsel in den Produktionsverhältnissen erzeugt. Dieser wird deutlich, wenn beispielsweise bei einer CNC-Fräse das eher klassische Handwerk unter Benutzung der Grundrechenarten zur Bedienung dieser Hochtechnologie nicht mehr ausreicht. Noch vor Jahren wurden die Dekorationen, die für das analoge Fernsehen benötigt wurden, vor allem mit Handarbeit erzeugt. Im Mittelpunkt stand dabei die körperliche Arbeit, und genau darauf waren die Rechtssicherungen in der Arbeitswelt abgestellt. Mit der Einführung des digitalen Fernsehens und im speziellen mit der Einführung des HDTV-Formates kommen an die Qualität und an die Abläufe im Dekorationsbau ungeahnte Anforderungen auf. Die Qualität, die notwendig ist, um ein hochauflösendes Fernsehbild zu erzeugen, bedarf des Einsatzes von Hochtechnologie im gesamten Produktionsprozess. Die Geschwindigkeit, mit der entsprechende Elemente hergestellt werden können, ist ein Quantensprung gegenüber dem Einsatz von Leisten, Hammer und Nagel. Der Arbeiter, der heute solch eine CNC-Maschine bedienen kann, hat damit ein Alleinstellungsmerkmal in seinem Beruf.

Universal Labor Law

With the development of new technologies in the last decades, the working environment has changed completely. The well-known debates in the member states of the European Union about the right to work and the labourlaw structure associated with it don t really seem to sufficiently offer new forms of work. With the development of horizontal technologies and with regard to their meaning for societies, the question of ensuring income has become a key point for people. At present, there exist classical forms of ensuring jobs. Let us not only think about full employment purposes of the political elite. Full employment also means that people must be capable of meeting requirements of the new time both technologically, educationally, physically and spiritually. New requirements are set up for intellectual abilities of people.Der Versuch, in

Deutschland einen öffentlichen Beschäftigungssektor als 2. bzw. 3. Arbeitsmarkt als Alternative zu den bekannten Wettbewerbsverhältnissen innerhalb der Industrie aufzubauen, ist eine moderne Möglichkeit und zeigt dass die Politik, durchaus in der Lage ist, moderne Formen zu entwickeln. Ein öffentlicher Beschäftigungssektor, der also gemeinnützige Arbeit finanziert, die durch neue Technologien nur unbefriedigend zu leisten ist, zum Beispiel im Sport, in der Altenpflege, in der kommunalen Arbeit, in der politischen hoheitlichen Vertretung und nicht zuletzt in der Möglichkeit der Wissensaneignung und Teilhabe am kulturellen Leben über den gesamten Lebenszyklus eines Menschen, sei hier als Beispiel erwähnt.

All diese Formen setzen die Debatte um die rechtliche Sicherung voraus. Ein einheitliches europäisches Arbeitsrecht, dass die Arbeit, den Arbeitsvertrag, den Tarifvertrag, die Ordnung und die Sicherung der Menschenrechte zur Aufgabe hat, scheint notwendiger als noch vor einigen Jahren. Mit den zaghaften Schritten, wie im Günbuch der Europäischen Union versucht, kann die Lösung nicht gelingen. Zu habherzig und unvollkommen sind die darin vorgeschlagenen Regeln. Die zum Teil zaghafte Novellierung des Arbeitsrecht in der Europäischen Union der letzten Jahrzehnte, so beispielsweise bei der Arbeitszeitrichtlinie, macht Hoffnung darauf, dass dieser Prozess im Sinne der Mehrheit der Bewohner enden kann

Die zentrale Frage ist dabei allerdings die rechtsnormative Ausgestaltung dieses Verflechtungsraums. Es führt kein Weg an einer gemeinschaftlichen europäischen arbeitsrechtlichen Gesetzgebung vorbei, basierend auf den Rechtstraditionen ihrer Mitgliedsstaaten und sie sollte den Grundwerten und den modernen Entwicklungen der Arbeit Rechnung tragen. Es wäre ein Fortschritt für die Menschen gleichen Lohn für gleiche Arbeit, das Recht auf ein sorgenfreies Leben im Rentenalter und die Möglichkeit des kulturellen, menschenwürdigen Lebens, die Gleichstellung von in sich unterschiedlichen Menschen und ein auf die Familien bezogenes Arbeitsrecht zu entwickeln. Genug Erfahrungen gibt es. Doch es mit der Einschränkung der Richtlinienkompetenz des europäischen Gesetzgebers, bei aller Möglichkeit der Überführung dieser Regelungen in nationale Gesetze und Verfassungen, zu versuchen, ist schon heute zum scheitern verurteilt. Der Lissaboner Vertrag ist hier nur untaugliches Mittel. Obwohl die horizontale Sozialklausel einen guten Gedanken darstellt. Es kommt allerdings auch hier wiederum auf die Umsetzung an. Bis dato steht im Zentrum der Überlegungen der freie Verkehr von Waren und Dienstleistungen und nicht die Sicherung der Grundrechte der Menschen.

Ihr Michael Reimann

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