Arbeitsrecht in der EU

 

„Ein einheitliches Arbeitsrecht in der Europäischen Union“

 

Inmitten des politischen Brüssels und am Rande der diversen Ausschüsse des Europäischen Parlaments nahmen sich die Linken-Abgeordneten aus Deutschland die Zeit für ein Thema, das die zukünftige Diskussion um ein emanzipatorisches Europa maßgeblich beeinflussen wird. Die Mitglieder des Europäischen Parlamentes der Linken, Gabi Zimmer, Helmut Scholz und Thomas Händel, setzten sich an einen Tisch mit dem Gesprächskreis Arbeitsrecht der Rosa Luxemburg Stiftung, die sich um eine Vereinheitlichung der Arbeitsgesetzlichkeit in Deutschland kümmert. Mit einem Gesetzesvorschlag und vier weiteren Studien machte der Arbeitskreis in den letzten Wochen auf sich aufmerksam. In der fünften Studie, versuchen die Beteiligten die Auswirkung eines solchen Vorhabens auf die Europäische Union zu prüfen. Im Gegensatz zur zaghaften Auseinandersetzung der Wissenschaft, zeigte die umfassende Diskussion der Anwesenden die Notwendigkeit einer Auseinandersetzung mit dem Thema. Sie stellten fest, dass kein anderes internationales Recht eine so große Gruppe von Menschen (Bürger der Europäischen Gemeinschaft) betrifft. Im Jahre 2000 arbeiteten in der Europäischen Gemeinschaft 172,2 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Kein anderes Rechtsgebiet, als das nun entstehende europäische Arbeitsrecht, trifft so entscheidend die Interessen der betroffenen Arbeiter, Arbeitslosen, Unternehmen, Gewerkschaften und Verbände. Neben diesen beiden wohl wichtigsten Bestimmungen des europäischen Arbeitsrechts, besitzt die Schaffung eines einheitlichen europäischen Arbeitsrechts weitreichende Bedeutung für die Marktwirtschaft, um das politische Zusammenwachsen der europäischen Mitgliedstaaten zu einem einheitlichen Wirtschaftsraum und Sozialgefüge voranzubringen. Ein Grund, sich regelmäßig auszutauschen und im Gespräch zu bleiben, so meinen die Beteiligten. Michael Reimann

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