Koalitionsvertrag 1.Entwurf – Für soziale Sicherheit im Alter

Unbenannt

“Der demografische Wandel stellt unsere Alterssicherungssysteme vor besondere
Herausforderungen. Das hohe Maß an sozialer Sicherheit im Alter, das wir heute in
Deutschland haben, wollen wir auch in Zukunft erhalten. Dazu müssen wir die Struk
turen und Leistungen kontinuierlich an die Veränderungen in der Arbeitswelt anpas
sen. Insbesondere die Finanzierung muss immer wieder neu und in der Lastenvertei
lung gerecht zwischen den Generationen ausbalanciert werden. Deswegen wollen
wir, wie auch im Arbeitsmarkt, in der Rente Anreize setzen, damit möglichst viele
Menschen bei guter Gesundheit möglichst lange im Erwerbsleben bleiben und über
ihre Steuern und Sozialbeiträge die finanzielle Basis unserer Alterssicherungssyste
me stärken. Gleichzeitig wollen wir genug Raum für zusätzliche Vorsorge und Frei
heiten zum selbstbestimmten Gestalten der späten Lebensabschnitte lassen.

Arbeiten bis 67 gestalten
Uns ist bewusst, dass Deutschland zu den Ländern gehört, die weltweit am schnell
sten und am tiefgreifendsten vom demografischen Wandel betroffen sind. Eine rasch
alternde Bevölkerung muss ihre gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Strukturen
anpassen, wenn sie im globalen Wettbewerb bestehen will. Für den vor über einem
Jahrzehnt angestoßenen breiten Reformprozess erfährt Deutschland mittlerweile in
ternational hohe Anerkennung. Immer mehr Betriebe unternehmen Anstrengungen,
um ihre Belegschaften auch im höheren Alter beschäftigen zu können. Die Wer
schätzung für die Leistungsfähigkeit älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist
in Wirtschaft und Gesellschaft spürbar gestiegen. Die Erwerbstätigen- und die Be
schäftigungsquote der über 50-Jährigen steigt seit einem Jahrzehnt kontinuierlich an.
Deutschland ist bei der Beschäftigung Älterer mittlerweile Vizeeuropameister hinter
Schweden. Diese Erfolgsgeschichte der steigenden Beteiligung Älterer am Erwerbs
leben wollen wir fortschreiben. Unser Ziel ist eine moderne und wettbewerbsfähige
Gesellschaft des langen Lebens und Arbeitens.

Seit Beginn des Jahres 2012 können langjährig Beschäftigte nach 45 Beitragsjahren
mit Erreichen des 65. Lebensjahres ohne die sonst”

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