
Verfolgt man die Debatte im politischen Berlin um den Skandal der NSU- Mörderbande, wird man durch Die Linke die Grünen sofort mit der Forderung zur Auflösung des Verfassungsschutzes konfrontiert. Bleibt die Frage zu stellen, könnte mann den Verfassungsschutz auflösen oder brauchen wir ihn dringend. Nach den Erfahrungen, welche Auswirkungen Inlandsgeheimdienste in den letzten 40 Jahren hatten, kann diese Frage nur mit einem klaren Ja beantwortet werden, wir brauchen die VVS nicht. Die Väter des Grundgesetzes hatten bei der Überlegung, ihre Verfassung zu schützen, natürlich die Weimarer Republik im Kopf. Man wollte nie wieder eine politische Polizei in Deutschland. Der Einfall, einen Geheimdienst als Inlandsgeheimdienst zu entwickeln, hat mit der Verselbstständigung und unter anderem mit der Hetze gegen Linke im Zusammenhang mit der „Aktion Karabiner“, ausgelöst im Innenministerium in München, zu tun. Anlass war die Intention, die Kommunistische Partei zu verbieten. Was auch gelang. Der Verfassungsschutz hat sich so verselbstständigt, weil er gegen politische Parteien eingesetzt wurde. Und damit war er mehr, als eine politische Polizei! Außerhalb jeglicher Kontrolle und mit geheimdienstlichen Mitteln werden Menschen überwacht, deren Biografien beeinflusst oder zerstört und letzten Endes ist es Aufgabe, die Wahrheit zu beugen. Die Kontrolle durch die Länderparlamente und den Bundestag war, wie wir nun immer wieder feststellen müssen, unzureichend. Zudem mit dem Wegfall der DDR auch das Muster der Staatssicherheit aufgelöst worden ist und ein wichtiges Aufgabenfeld des Verfassungsschutzes ersatzlos weggefallen ist. Die Linke schlägt, vor den Geheimdienst abzuschaffen und durch „ öffentliche und wissenschaftliche Arbeiten der Beobachtungs-, Forschungs- und Beratungsstellen im Bereich der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit“ zu ersetzen. Dieses Wortungetüm beinhaltet einen, in der demokratischen Linken, lange diskutierten Vorschlag. Erinnern wir uns: als das erste Mal vor einigen Jahren die NPD, durch einen Antrag im Parlament gestellt, verboten werden sollte, scheiterte dieses Vorhaben an den Massen von V-Leuten, im Ostjargon inoffizielle Mitarbeiter genannt. – Im Übrigen ist dieses Verbotsverfahren kein Gegenstand von Wahlkampfaktivitäten, wie das heute so scheint. Es gab die Zeit, in der gemeinsam ein Antrag gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit, und Antisemitismus durch die Fraktionen der SPD, Grünen, FDP und der damaligen PDS in den Bundestag eingebracht wurde. Das Ergebnis war, dass das Parlament beauftragte werden sollte, “den organisierten Rechtsextremismus und die so genannte “Neue Rechte” mit allen Mitteln des demokratischen Rechtsstaates zu bekämpfen.” Gegebenenfalls“, so wurde weiter vorgeschlagen, “sollte geprüft werden, ob und gegebenenfalls wie, analog zur europäischen „Beobachtungsstelle für Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zur frühzeitigen Erkennung von Problemen und der Sensibilisierung der Öffentlichkeit“, die Einrichtung einer entsprechenden Beobachtungsstelle in der Bundesrepublik Deutschland unterstützt werden kann”. Leider ist es zur Umsetzung dieses Vorschlages nie gekommen. Konsequent ist er alle Mal! Hier würde nämlich das supranationale Recht Europas konsequent in nationales überführt werden. Die neue Eskalation, die die faschistische Rechte in Deutschland in den letzten Jahren hervorgerufen hat, verlangt ein konsequentes Handeln des Staates. Aber nicht mit geheimdienstlichen Mitteln, sondern mit den Instrumenten: Politische Bildung, historische Aufarbeitung, Betonung der Internationalität, Solidarität und Brüderlichkeit der Nationen Europas und der Welt und natürlich engste Zusammenarbeit mit dem jüdischen Volk und ihren Vertretern und den Sinti und Roma! Damit wir uns nicht falsch verstehen: Seit dem Mittelalter gibt es die Kunst der Diplomatie. Manche gehen sogar davon aus, dass sie das zweitälteste Gewerbe ist! Informationsbeschaffung ist die eigentliche, zentrale Aufgabe der diplomatischen Arbeit. Dazu hat ein Diplomat oft nur eingeschränkte Möglichkeiten. Informationen im Ausland zu beschaffen bleibt eine Aufgabe, die einem souveränen Staat erlaubt sein muss. Die Instrumente sind hinlänglich bekannt. Da, wo gegen Menschenrechte und Völkerrecht verstoßen wird, wird nationales Recht gebeugt. Der Staat muss mit seiner Gewalt für Recht und Ordnung sorgen. Die Schere im Kopf bei der Linken im Osten vor allen Dingen zwischen guten und schlechten Geheimdiensten zu unterscheiden, ist schwer nachvollziehbar. Eine neue Gesellschaft, die da „demokratischer Sozialismus“ heißen soll, kann ebenso demokratisch funktionieren. Eine klare Absage an jegliche Form von Inlandsgeheimdiensten und an die Gewalt der „Rote Armeefraktion“, an Vermummte zum 1. Mai in Hamburg oder Berlin und an den schwarzen Block oder an Sprengstoffattentate in Gänze.
Ihr Michael Reimann