
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales BMAS legt nun einen ersten Referentenentwurf zur Festsetzung der Regelbedarfe für das Jahr 2017. Mit diesen Regelbedarfen setzt das SPD geführte Arbeitsministerium die systematische und planmäßige Unterfinanzierung von rund 7 Mio. Menschen aus dem Bereich des SGB II/SGB XII und AsylbLG fort. Die Erhöhung der Regelbedarfsstufe 5, also der Kinder von 6 bis unter 14 Jahre um 21 EUR ist zwar eine verfassungskonforme Anpassung, damit das BVerfG dem Gesetzgeber diese Regelbedarfe nicht gleich wieder um die Ohren haut aber in diesem Zusammenhang sprechen Kritiker doch von einem Skandal. Weiterlesen