
Mittlerweile hat die Digitalisierung alle Bereiche unseres täglichen Lebens durchdrungen. Das ist auch der Politik bewusst, die über das datenschutzrechtliche Zusammenleben von Bürgerinnen und Bürgern, Privatwirtschaft und Verwaltungen entscheiden muss. Erstaunlich dabei ist, dass die Regelungen zum Datenschutz noch nicht vollständig in der Kommune angekommen zu sein scheinen.
Denn gerade diejenigen, die eine Vielzahl von Kontakten in der Kommune haben und mit einer Menge von personenbezogenen Daten umgehen müssen, sie wurden scheinbar bisher bei der Sensibilisierung zum Datenschutz vollkommen vergessen – die Kommunalpolitiker. Dabei ist es fast unvermeidlich, dass die Mandatsträger mit personenbezogenen Daten der Einwohner ihrer Kommune in Kontakt kommen. Doch damit begeben sie sich unweigerlich in das Konfliktfeld zwischen Datenschutz und der geforderten Transparenz der kommunalen Verwaltung. Dabei nehmen gerade Kommunalpolitiker und deren Parteien die Angst der Bürgerinnen und Bürger vor einer unbefugten Nutzung von personenbezogenen Daten wahr wie keine andere Institution. Nicht umsonst besteht das Bild eines „gläsernen Bürgers“. Tatsächlich weiß der einzelne Bürger in der Realität nicht, was über ihn in der Stadt- oder Gemeindeverwaltung gespeichert ist bzw. auf welche Angaben die Verwaltungsmitarbeiter zugreifen können.Was darf in öffentlicher Sitzung mitgeteilt werden, wie müssen Tagesordnungen und Sitzungsniederschriften formuliert werden und wie sollen Vorlagen und Drucksachen gestaltet werden? Ist die Übertragung von Sitzungen in die Netze überhaupt möglich? Alles fragen die einer Antwort bedürfen. Die EDV Abteilungen sind aufgefordert Schulungen und Seminare ,als ersten schritt an zu bieten.