
Doch ist das Pauschalurteil, dass die DDR ein Unrechtsstaat war, gerechtfertigt? Während meines Studiums, also zum Ende der DDR veröffentlichte die Zeitung die “Neue Justiz” einen Beitrag indem sie die Einführung der Rechtsstaatlichkeit in die Justiz der DDR beleuchtet. Das war für uns in der DDR damals ein deutlicher Indikator dafür, dass wir die Rechtsstaatlichkeit als Doktrin für uns erschlossen hatten. Doch trotzdem kam es zu völligen Verwerfungen in der Gesellschaft der DDR. Die Parteivorsitzenden der Partei DIE LINKE, Katja Kipping und Bernd Riexinger sowie Gregor Gysi betonen in einer gemeinsamen Erklärung, die DDR sei ein Staat gewesen, “in dem die politische Willkür jederzeit Recht und Gerechtigkeit ersetzen konnte, in dem Zehntausende Biografien durch staatliches Unrecht gebrochen und zerstört wurden. Dafür habe die SED die Hauptverantwortung getragen.” Das ist eine genaue Beschreibung.
Doch, ” Als die Bundestagsabgeordnete Gesine Lötzsch vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags wissen wollte, wie denn das Schlagwort eigentlich definiert sei, antwortete dieser in einem Gutachten: »Eine wissenschaftlich haltbare Definition des Begriffs ›Unrechtsstaat‹ gibt es weder in der Rechtswissenschaft noch in den Sozial- und Geisteswissenschaften.« Auf eine parlamentarische Anfrage, welche Staaten aus der Sicht der Bundesregierung »Unrechtsstaaten« seien, erhielt die Abgeordnete die Antwort: »Den Begriff ›Unrechtsstaat‹ gibt es im Völkerrecht nicht.« Gleichwohl wird quasi regierungsamtlich konstatiert, daß die DDR ein Unrechtsstaat war, werden in der Rechtsprechung deutscher Gerichte DDR und »Drittes Reich« unterschiedslos als Unrechtsstaaten bezeichnet und konnte Welt online gelegentlich vermelden: »Kanzlerin Merkel rechnet mit DDR als ›Unrechtsstaat‹ ab«. Über das Motiv dieses Verdikts gibt das zitierte Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes in bemerkenswerter Offenheit Auskunft. Demnach geht es bei der Verwendung des Begriffs »zumeist darum, die politische Ordnung eines Staates, der als Unrechtsstaat gebrandmarkt wird, von einem rechtsstaatlich strukturierten System abzugrenzen und moralisch zu diskreditieren«.”(Zitat Karl A. Otto )
Doch dieses Maß der Betrachtung, und das wäre nur gerecht, auch an andere Staaten, zum Beispiel die Bundesrepublik Deutschland anzulegen, führt zu genau solcher unverständlichen Verwerfung. Hier nur erwähnt, die Berufsverbotsverfahren in den siebziger und achtziger Jahren die mit bundesrepublikanischen Grundrechten weder vereinbar – noch begründbar sind. Bleibt also dabei, das das Pauschalurteil “Unrechtsstaat” in diesem Zusammenhang Unbehagen (so David Precht Philosoph) erzeugt. Und weiter:” vielleicht empfinde ich es als billigen psychologischen Trick, denn macht man Anderes schlecht, erscheint das Gegebene automatisch in einem besseren Licht. Welche Position hat die Regierung der BRD zu verschiedenen kriegerischen Aktivitäten eingenommen? An welchen militärischen Einsätzen war und ist Deutschland beteiligt? Die BRD ist der drittgrößte Waffenexporteur weltweit, wie viele Zivilisten sind durch die Lieferungen solcher Rüstungsgüter aus unserem nun vereinten Land getötet worden? Oder betrachten wir die Drohneneinsätze der USA oder das Verwenden von Uranmunition mit verherrenden Folgen, vor allem auch für die Zivilbevölkerung der betroffenen Regionen?
Menschen werden sagen, es sei politisch unkorrekt, …
Ihr Michael Reimann