Solidarität mit Harald Koch – kein Parteiausschlussverfahren

Unknown-1

Leserbriefe:  Haben wir zu viel Linke ? Am kommenden Sonnabend entscheidet die Bundesschiedskommission der Partei DIE LINKE in einem Parteiausschlussverfahren über die weitere Parteizugehörigkeit des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Harald Koch. Dem Verfahren, aufgrund eines Antrages des Landesverbandes Sachsen- Anhalt liegt der Umstand zugrunde, dass Harald Koch bei der Wahl zum Landrat in seinem Heimatkreis kandidierte, obwohl die Partei eine andere Kandidatin benannt hatte.

Ist eine solche Kandidatur tatsächlich mit einem Parteiausschluss zu ahnden ? Ist eine Wahl zum Landrat nicht vielmehr doch eine Personenwahl und lässt unsere innerparteiliche Demokratie und unser Politikverständnis, auch wenn die Landessatzung vielleicht etwas anderes sagt, nicht eine zusätzliche Kandidatur eines vielleicht unbequemen, aber aufrichtigen Genossen doch zu.

Ich hoffe auch, dass Harald Koch nicht seine WASG- Vergangenheit zum Nachteil gereichte. Auf alle Fälle ist es richtig, dass sich Koch wehrt.

Ich kenne Harald Koch aus langer gemeinsamer Arbeit, aus zahlreichen gemeinsamen Initiativen und Aktivitäten. Er war immer geradlinig und konsequent, manchmal auch querdenkend, aber immer ein Linker .Ich arbeite als Linker gern solidarisch mit anderen, , mir im Geist verbundenen, Linken zusammen.   Wenn man sie denn lässt!

 

Dr. Steffen Hultsch

ehemaliges  MdB

Kommentar verfassen