Mut und Stehvermoegen

Minister des Landes Brandenburg ordnet Lärmschutz an. Leipziger Richter gehe nicht von Täuschung der Anwohnerinnen und Anwohner aus.

Die Auseinandersetzung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird momentan von Bürgerinitiativen und Kommunen um die Frage geführt, ob der Flughafen und die zuständigen Behörden die Anwohnerinnen und Anwohner jahrelang über die Flugrouten des Flughafens Berlin-Brandenburg getäuscht haben. Im Klartext das Feststellungsverfahren wurde jener Zeit von einer parallelen Flugroute ausgegangen. Nach der nun zweijährigen Diskussion müssen die Flieger aber nach dem Start in einem Winkel von 15° abknicken. Die Sicherheit der Fluggäste verlangt eine solche Route, so der Bund, der die Festlegung vor einem halben Jahr versuchte. Es geht also um den Lärm für viele Tausende von Anwohnerinnen und Anwohner, nicht nur im Norden von Dahme Spreewald sondern der gesamte Süden Berlins und das angrenzende Brandenburg ist betroffen.

Zur Wahrheit gehört, dass erst mit den nun feststehenden neuen Flugrouten Bürgerinnen und Bürger von Gemeinden in die Vererbung einbezogen werden, die vorher nicht betroffen waren. Daher der Vorwurf der bewussten Täuschung. 2004 wurde das Planfeststellungsverfahren auf den Weg gebracht wie die Kläger heute sagen “unrichtig und unvollständig”. Nun ist die Forderung der Kläger, ein Neubeginn das Planfeststellungsverfahren. Nach der ersten Einlassung des Richters des Bundesverwaltungsgerichtes, Rüdiger Rubel, wird sich das Gericht mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht auf die Kläger einlassen. Er rügte, dass das Infrastrukturministerium in Brandenburg und die Zuständigen im Flughafen sehr wohl viel zeitiger von den abknickenden Routen wussten. Sein Vorwurf daher, an die Verantwortlichen in Berlin und Brandenburg.

Das Urteil wird am 31. Juli 2012 erwartet. Der Infrastrukturminister des Landes Brandenburg hat nunmehr den Flughafen angewiesen “alle angeordneten Maßnahmen zum allgemeinen Lärmschutz zu erfüllen”. Der Minister sagte “was der Flughafen braucht, ist der Friedensschluss mit seinem Umfeld.” Laut den Bescheiden des Landes Brandenburg hat der Flughafen sicherzustellen, dass in seiner Inbetriebnahme, der neuen südlichen Start – Landebahn in der Zeit von sechs bis 22:00 Uhr bei geschlossenen Fenster ein Höchstpegel von 55 dB Pegel erreicht werden darf. Gemeint wichtig ist, dass damit die Gespräche in den Familien nicht unterbrochen werden sollen. Hier geht es aber nicht nur um Kinder und Schlafzimmer sondern auch um die Wohnzimmer der Bürger. Gegen diese Verfügung macht nun der Flughafen Front. Per Klageweg, so der Flughafensprecher, wollen sie den Lärmschutz gerichtlich festgestellt haben. Und wieder explodierende Kosten! Der Lärmschutz wird dann 951 Millionen € kosten. Wie immer, im Zusammenhang mit dem Flughafen haben sie nur mit 157,6 Millionen geplant. Die Mitte der Bürgerbewegung wird erwogen, den strittigen Fall bis zum Bundesverfassungsgericht zu tragen.

 

Ihr Michael Reimann