Neuigkeiten aus Strassburg.

Ein Streit, der in den letzten Tagen entschieden wurde, machte bundesweite Schlagzeilen. Eine Berliner Altenpflegerin hat ihren Arbeitgeber wegen Pflegemissständen bei der Staatsanwaltschaft Berlin angezeigt.

Junge Welt schreibt dazu am 26.05.2012 : “Heinisch hatte seit 2002 in einem Altenheim in Berlin-Weißensee gearbeitet. Die Zustände dort müssen unzumutbar gewesen sein: »Eingeschränkte Grundpflege, teilweise nur Teilwaschungen möglich, Nagelpflege und Rasieren kaum möglich, kein Baden und regelmäßiges Duschen der Bewohner, keine psychosoziale Betreuung«, heißt es etwa in einer von acht Beschäftigten unterzeichneten Überlastungsanzeige, und: »keine ausreichende Zeit für die Bewohner, eine für sie angepaßte Flüssigkeits- und Nahrungsaufnahme zu gewähren«. Grund war die schlechte Personalausstattung. Bei einer Überprüfung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) wurden laut Gerichtsakten »erhebliche Pflegemängel festgestellt«, wie Richter Martin Guth am Donnerstag referierte. Als diese nach einer weiteren Überprüfung 2003 nicht abgestellt waren, drohte der MDK mit der Kündigung des Versorgungsvertrages.” So die Tages Zeitung und weiter…..”Weil interne Beschwerden nicht zu Änderungen führten, entschloß sich Heinisch im Dezember 2004 Strafantrag gegen Vivantes zu stellen. Ihr damaliger Anwalt zeigte den Konzern wegen des Verdachts auf besonders schweren Betrug an: »Den für die Unterbringung (…) aufgebrachten Kosten steht keine auch nur annähernd adäquate Gegenleistung gegenüber«, heiß es in dem Schreiben. Und: »Pflegekräfte werden angehalten, Leistungen zu dokumentieren, die so gar nicht erbracht worden sind«.Was folgte, war die fristlose Kündigung. 2006 entschied das Landesarbeitsgericht Berlin und hielt die Kündigung wie so oft in diesem Gerichtszug für rechtswirksam.
Ganz anders nun der europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Er sah hier vor allen Dingen die Meinungsfreiheit verletzt. Am 24. Mai diesen Jahres haben sich die Parteien geeinigt! Die betroffene Frau Heinisch erhält eine Abfindung in Höhe von 90.000 € und einer ordentliche Kündigung aus betrieblichen Gründen. Natürlich rückwirkend zum 31. März 2005.
Nach sorgfältiger Abwägung stellte der Gerichtshof die Meinungsfreiheit über die Interessen des Arbeitgebers. Die Straßburger Richter stellten damit die Interessen an Informationen über Mängel in einer staatlichen Altenpflegeeinrichtung höher ein, als das Interesse des Arbeitgebers am Schutz seines Rufes.