MdB Harald Koch allein? AKL- zum Parteirauswurf

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Erklärung der AKL – LSA

zum Schiedsverfahren gegen Harald Koch 

Ein Schiedsverfahren in der Partei kann man verlieren und wenn man die Niederlage nachvollziehen kann, dann ist auch alles halb so schlimm.

Nach diesen beiden Schiedsverfahren, sowohl vor der Landesschiedskommission ( LSK ) des Landesverbandes Sachsen – Anhalt, als auch vor der Bundesschiedskommission ( BSK ) der Bundespartei, bleibt ein übles Gefühl vorhanden. Beide Verfahren hatten eher den Charakter einer brutalst möglichen Abrechnung mit einem ungeliebten Mitglied, als das eines fairen Verfahrens mit offenem Visier und offenen Karten.

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