Das Maerchen von den armen Deutschen und die Europäische Zentralbank (EZB)

aktuelles

Die aktuelle Debatte wird auch von der Europäische Zentralbank (EZB) geführt. Sie legte Donnerstag die mit Spannung erwartete Studie “The Eurosystem Household Finance and Consumption Survey”
vor. Um es vorweg zu nehmen, ein Ergebnis dieser Studie ist, dass das Vermögen der deutschen Haushalte geringer als das durchschnittliche Vermögen in Europa erscheint. Durch die Maßnahmen zur Stabilisierung der Nationalökonomien in Ländern wie Portugal, Griechenland und Zypern,
enthält die Studie immensen politischen Zündstoff – mit der Studie wird versucht, das Märchen von den armen deutschen, die den Europäern helfen müssen, geschürt.  Durch die Handreichung wird die Diskussion in der Öffentlichkeit um die so genannten Eurorettungsmaßnahmen unter ein anderes Licht gestellt. Über drei Jahre wurden im Zusammenhang mit der Studie 62.000 Haushalte in 15 Ländern zu ihrem Vermögen befragt und daraus die Nettovermögen der Haushalte in Europa interpoliert. Im wesentlichen ging es also um den Vergleich der Vermögen in Europa.

Was sind die Ergebnisse der Studie?

Land – Nettovermögen
Luxemburg – 397,8
Zypern – 266,9
Malta – 215,9
Belgien – 206,2
Spanien – 182,7
Italien – 173,5
Frankreich – 115,8
Niederlande -103,6
Griechenland – 101,9
Slowenien – 100,7
Finnland – 85,8
Österreich – 76,4
Portugal – 75,2
Slowakei – 61,2
Deutschland – 51,4
Unseriös wird die Studie, da keine verlässlichen Aussagen über die Verteilung der Vermögen gemacht werden.
So kommt es sogar so weit, dass die Studienuntersuchungen unter dem Vorbehalt “Vorsicht zu genießen” behandelt werden.

Das Mitglied des Europäischen Parlamentes, Sven Giegold, schätzt die Studie wie folgt ein:

“1) Vermögensgleiche Rechte, wie die Forderungen aus Renten- und
Sozialversicherungen und andere staatliche Leistungen, wie
beispielsweise der Zugang zu kostenloser Bildung, wurden nicht in das
Vermögen eingerechnet. In Deutschland trägt das Sozialsystem aber
maßgeblich zum hohen Lebensstandard der BürgerInnen bei. Darüber hinaus
ist in Deutschland die Notwendigkeit, Vermögen zum Schutz vor Notlagen
und zur Altersvorsorge aufzubauen, aufgrund des gut ausgebauten Sozial-
und Rentensystems geringer, als in anderen europäischen Ländern.

2) In der EZB-Studie ist der Immobilienbesitz ein wesentlicher Faktor
der Vermögensbemessung. Insbesondere die Berechnung des Wertes der
Immobilien ist jedoch fragwürdig:

In der Studie wurde der Wert der Immobilien mit Immobilienpreisen von
2008 und 2010 berechnet. In den Ländern, die in der Vermögensstudie
reich erscheinen, sind die Immobilienpreise in diesen Jahren infolge
von Immobilienblasen stark nach oben verzerrt. Dadurch steigt das
Vermögen der Haushalte künstlich an. In Deutschland hingegen sind die
Häuserpreise seit Jahren auf einem stabilen und im europäischen
Vergleich niedrigen Niveau und fließen weniger stark in die
Vermögensbemessung ein.
In anderen Ländern stellt der Immobilienbesitz einen wichtigen Posten
der Altersvorsorge dar. Zudem gibt es einen attraktiven Markt für
Mietwohnungen.

3) Das Vermögen wurde je Haushalt – und nicht aufgeschlüsselt nach
Einzelpersonen – berechnet. Aufgeschlüsselt nach Einzelpersonen ist das
Netto-Vermögen der Nordeuropäer höher, da dort vergleichsweise wenige
Personen in einem Haushalt leben. In den südeuropäischen Ländern wohnen
hingegen mehr Personen in einem Haushalt, so dass deren Pro-Kopf-
Vermögen in Wirklichkeit niedriger ist.

4) Die Studie ist Ausdruck der ökonomischen Ungleichgewichte in Europa.
Deutschland hat sich jahrelang durch das Drücken des Lohnniveaus einen
Wettbewerbsvorteil verschafft. Dies spiegelt sich zum Teil in der
Vermögensstudie der EZB wieder. Die hohen Ungleichgewichte in der
Eurozone haben zudem zur Verschuldung zwischen europäischen Staaten
geführt. Das drückt sich in der Nettoauslandsposition der Staaten aus,
die angibt, ob Volkswirtschaften gegenüber dem Ausland unter dem Strich
Vermögen oder Schulden haben. Zum Vergleich der finanziellen
Vermögenssituation zwischen Staaten ist die Nettoauslandsposition zudem
besser geeignet:

Land – Nettoauslandsposition in % des BIP
Luxemburg – 107,8
Zypern    - -71,3
Malta – 7,5
Belgien – 65,7
Spanien    - -91,8
Italien    - -20,6
Frankreich – -15,9
Niederlande – 35,5
Griechenland – -86,1
Slowenien – -41,2
Finnland – 13,1
Österreich – -2,3
Portugal – -105,0
Slowakei – -64,4
Deutschland – 32,6

Quelle: Economic Governance Support Unit des Europäischen Parlamentes,
Daten vom 15. März 2013

5) Die befragten Haushalte mussten den Wert ihres Vermögens selbst
einschätzen. Es ist gut möglich, dass manche unter- und andere
übertrieben haben. Die Daten sind daher nur wenig aussagekräftig.

6) In der Umfrage wurde nach Wohnsitz und nicht nach
Staatsangehörigkeit unterschieden. Beispielsweise fließt somit das
Vermögen reicher Unternehmen, die sich auf Zypern niedergelassen haben,
in das durchschnittliche Vermögen der Zyprioten ein und erhöht dieses.”

Ihr Michael Reimann

Alternativen zur Rettung Europas (2)

gesellschaft

Welche alternativen Wirtschaftsformen bieten sich an für die Zukunft Europas. Im Zentrum jeder Überlegung stehen die Bekämpfung der anhaltenden Massenarbeitslosigkeit und Armut, die Beruhigung der Finanzmärkte und die weitere Konsolidierung der öffentlichen Finanzzentren. Erst dann ist ein sozial ökologischer Umbau der Gesellschaft als eine gesellschaftliche Zukunftsvision möglich. Auf der Tagesordnung steht also, ein Steuerkonzept auf den Weg zu bringen, dass die Finanzierung dieses Umbaus möglich macht. Hierbei ist das Prinzip der Leistungsfähigkeit und des Gerechtigkeitsgedankens in das Zentrum der Überlegungen zu stellen. Zwischenzeitlich müssen wir uns mit der Bekämpfung der Krisenerscheinungen und -auswirkungen beschäftigen. Ungeeignet als Überlegung ist das „Modell Deutschland als Baublaupause“, um die Umverteilungsprozesse in den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu steuern. Die Folge wäre ein Unterbietungswettbewerb bei Löhnen und Sozialleistungen und letztlich, dass „die Party“ durch die Beschäftigten allein bezahlt wird. Es geht also um wirksame Regulierung zur Eindämmung der Finanz- und Eurokrise, daher um eine Demokratisierung der Europäischen Wirtschaft. Völlig unverständlich sind in diesem Zusammenhang die Forderungen nach Wiedereinführung der nationalen Währungen, so der D-Mark. Ob von Linken oder Konservativen vorgetragen, bedeutet das die Aufgabe der Europäischen Union und damit die Gefahr einer Weltwirtschaftskrise und einer Weltwirtschaftsinflation auf die Tagesordnung zu bringen. Vielmehr geht es darum, Europa zu stärken. Dies verlangt von uns eine tiefere, demokratisch legitimierte europäische Integration, vor allen Dingen in den Staaten der Währungsunion, zu fordern. Es geht um die stärkere Vernetzung der ökonomischen Arbeit in der Europäischen Union bei solchen Spezialfragen wie Steuern,Wettbewerbswirtschaft und Fiskal-, Sozial- und Arbeitsmarktpolitik.

In einzigartiger Weise wird in Europa nachgewiesen, dass Frieden durch Kooperation gesichert werden kann.Dies darf jetzt nicht aufs Spiel gesetzt werden, nur weil man Wahlen gewinnen will!

Die kurzfristigen Stabilisierungsmaßnahmen sollten einhergehen mit einer pragmatischen Geldpolitik. Es ist doch zu bemerken, dass die Eurokrise abhängig ist vom Wohlwollen der Kapitalmärkte. Die Gefahr des Auseinanderbrechens kann hierbei verhindert werden, wenn diese Abhängigkeit beendet wird. Ein wichtiger Schritt für die Vergemeinschaftung der Kreditaufnahmen der europäische Staaten an den Kapitalmärkten. Gleichfalls kann damit die europäische Politik eine höhere Bewertung erfahren. Notwendig scheint auch, die stärkere Regulierung der Finanzmärkte in Angriff zu nehmen. Die Erhöhung der Eigenkapitaldecke reicht hierbei für die Nationalstaaten auf Dauer nicht aus. Notwendig ist die Steuerung in der Europäischen Supranation. Die Ausgrenzung von schädlichen Finanzprodukten sei hierbei als Beispiel genannt. Es würde zu einer Beschneidung des so genannten Investmentbankings und damit zur stärkeren Kontrolle führen. Ein weiterer notwendiger Schritt ist die stärkere Kontrolle der so genannten Schattenbanken, wie zum Beispiel Hedgefonds. Finanz- und Bankgeschäfte sollten Gegenstand von zielgerichteter Kontrolle der Europäischen Union und seiner Mitgliedstaaten sein und nicht länger nationale Aufgabe. Es ist widersinnig auf die Selbstkontrolle dieser Schattenbanken zu setzen. Die, zum Teil, negativen Auswirkungen von Ratings hängen mit der Abhängigkeit der tätigen Agenturen von so genannten weltweiten Oligopolen ab. Das sind weltweit agierende Agenturen, die, nicht frei von Einflüssen, Unabhängigkeit vorgaukeln und durch die Abgabe von Ratings Nationalökonomien in Krisen stürzen. Zum Schluss in Frankreich, Zypern und Italien. Es geht also um die Idee, ein rechtlich sauber abgegrenztes Ratingagenturwesen in der Europäischen Union aufzubauen. Auf der einen Seite würde das dazu führen, dass die privaten Agenturen in ein stärkeres rechtliches Korsett eingefasst werden und die öffentlichen Ratingagenturen mit zum realen Abgeben von Empfehlungen, deren Unverbindlichkeit in den Finanzmärkten nicht mehr erkennbar ist, einbezogen sind. Damit könnten die Ratings zu Meinungsäußerungen umgewandelt werden. Ein schönes Instrument, ist die Verschärfung der Haftungen für Fehldiagnosen im Zusammenhang mit abgegebenen Ratings. Aber die Krone bildet dabei die Einführung einer Finanztransaktionsteuer auf das Handelsvolumen an den Finanzmärkten.

Ihr Michael Reimann

Nervenkrieg der EU Wutoekonomen

Die Differenzen in der Europäischen Union werden größer. Planspiele wie die der finnischen Regierung zum Thema “Handlungsplan für jede Eventualität”, sind keine Eintagsfliegen. Österreich versteigt sich durch ihren  Vizekanzler, Michael Spindelegger, sogar auf die Forderung, dringend Regeln zum Rauswurf von Eurozonenmitgliedern zu verhandeln und ruft damit Kopfschütteln selbst im eigenen Hause aus. Unser Nachbar Polen ist in Sorge, dass ein Zusammenbruch der Eurozone auch die ohnehin fragile Weltwirtschaft in Mitleidenschaft ziehen würde. Und sie haben mit ihrer Vermutung nicht unrecht. Das ewige Schönwetterbitten der Regierung ist da auch keine Hilfe, wenn sie feststellt: “Wir waren uns einig, dass wir alles dafür tun müssen, die Eurozone zu stabilisieren”, sagte Rösler von der FDP. Unmissverständlich mahnt Mario Draghi (EZB-Präsident), nicht ohne Bedingungen den Kauf von Anleihen zur Entlastung der angeschlagenen Länder fortzusetzen: “Aufgabe der Europäischen Zentralbank ist die Geldwertstabilität innerhalb der Eurozone.” Weiterhin geht er davon aus, dass einzelne Reformen in Mitgliedsstaaten und Haushaltsdisziplin Priorität haben müssten. Also steht nun endgültig beim Scheitern des Fiskalpaktes und des Rettungsschirmes die weitere Spaltung Europas auf der Tagesordnung. Die Gründe liegen auf der Hand, wirtschaftliche Entwicklung mit einem massiven Wachstumsgefälle kann nicht proportional erfolgen. Die Ungleichheiten in den außenwirtschaftlichen Beziehungen unter besonderer Berücksichtigung der defizitären Länder führen zu immer mehr Auslandsverschuldung. Der Wettbewerb in den europäischen Ländern führt automatisch zu unterschiedlichen Lohnstückkosten. Die Zahlungsfähigkeit der Mitgliedstaaten in der Schuldenfalle sinkt auf null. Einher geht mit all diesen vorgenannten Tatsachen, dass die spekulativ hochgetriebenen Zinsen in den Krisenstaaten ein übriges tun. In den verschiedenen Zeitungen Deutschlands, von Stern bis BILD, ist zu lesen, dass “Der ehemalige Bundesaußenminister Joschka Fischer (Grüne) wirft Bundeskanzlerin Angela Merkel vor, europafeindliche Tendenzen zu schüren. In der Schuldenkrise fahre die Kanzlerin auf Sicht – ohne zu sagen, wo die Reise hingehen soll, sagte Fischer der Zeitung “Bild am Sonntag”. “Das verunsichert das Volk und schürt antieuropäische Stimmungen – sehr gefährlich”, kritisierte er. “Die Verantwortung dafür trägt zu einem erheblichen Teil die Kanzlerin.” Fischer legte Merkel nahe, sich an ihrem Vorvorgänger und Parteikollegen Helmut Kohl ein Beispiel zu nehmen. Dieser habe die europäische Integration mit Mut und einer Vision vorangetrieben. “Kohl hat das damals großartig gemacht”, sagte Fischer laut dem Vorabbericht.“ Und recht hat er.

Die immer wieder diskutierte Vergemeinschaftung von Schulden im Euroraum führt zu harscher Kritik.

Die durch die SPD vorgetragene Vergemeinschaftungsidee wird von den Konservativen abgelehnt, mit dem Argument “es kann nicht sein, dass der deutsche Steuerzahler für die Schulden in anderen Ländern aufkommt”, sagte FDP-Chef Philipp Rösler vor einigen Tagen, zu lesen bei der Nachrichtenagentur dapd in Berlin. Er fügte hinzu: “Die Forderung von Sigmar Gabriel, die Schulden in Europa zu vergemeinschaften, ist absurd.” Doch die SPD sieht dort nicht nur eine Möglichkeit, die emanzipatorische Kraft des Wirtschaftsraumes zu stärken, sondern die Solidarität unter den Mitgliedsländern zu bündeln. Natürlich würde das einhergehen mit der Gründung einer politischen Union in Europa nach dem Vorbild der Vereinigten Staaten von Europa, einem lange gehegten Traum vieler Europäer. Verschiedene Schritte müssten folgen, eine Volksabstimmung über diese Frage müsste eingeleitet werden und nicht nur in Deutschland. Die Verfassung, besser gesagt das Grundgesetz, müsste dazu überarbeitet werden und letztlich seine Verfassungsbestimmung halten. Nicht nur die Haushaltspolitik aus den nationalen Kompetenzen zu lösen ist hier die Frage, sondern auch, welche souveränen Rechte e der einzelnen Mitgliedstaaten abzugeben sind. Dazu gehört Währungssouveränität, die territoriale Integrität und Souveränität und letztlich das Außenpolitikmonopol. Dazu ist es dringend erforderlich, die Rechtssetzungsprozesse zu vereinigen. Alles was bis jetzt in Europa auf den Weg gebracht wäre nichts gegen eine politische Union.

 

Neuigkeiten aus Strassburg.

Ein Streit, der in den letzten Tagen entschieden wurde, machte bundesweite Schlagzeilen. Eine Berliner Altenpflegerin hat ihren Arbeitgeber wegen Pflegemissständen bei der Staatsanwaltschaft Berlin angezeigt.

Junge Welt schreibt dazu am 26.05.2012 : “Heinisch hatte seit 2002 in einem Altenheim in Berlin-Weißensee gearbeitet. Die Zustände dort müssen unzumutbar gewesen sein: »Eingeschränkte Grundpflege, teilweise nur Teilwaschungen möglich, Nagelpflege und Rasieren kaum möglich, kein Baden und regelmäßiges Duschen der Bewohner, keine psychosoziale Betreuung«, heißt es etwa in einer von acht Beschäftigten unterzeichneten Überlastungsanzeige, und: »keine ausreichende Zeit für die Bewohner, eine für sie angepaßte Flüssigkeits- und Nahrungsaufnahme zu gewähren«. Grund war die schlechte Personalausstattung. Bei einer Überprüfung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) wurden laut Gerichtsakten »erhebliche Pflegemängel festgestellt«, wie Richter Martin Guth am Donnerstag referierte. Als diese nach einer weiteren Überprüfung 2003 nicht abgestellt waren, drohte der MDK mit der Kündigung des Versorgungsvertrages.” So die Tages Zeitung und weiter…..”Weil interne Beschwerden nicht zu Änderungen führten, entschloß sich Heinisch im Dezember 2004 Strafantrag gegen Vivantes zu stellen. Ihr damaliger Anwalt zeigte den Konzern wegen des Verdachts auf besonders schweren Betrug an: »Den für die Unterbringung (…) aufgebrachten Kosten steht keine auch nur annähernd adäquate Gegenleistung gegenüber«, heiß es in dem Schreiben. Und: »Pflegekräfte werden angehalten, Leistungen zu dokumentieren, die so gar nicht erbracht worden sind«.Was folgte, war die fristlose Kündigung. 2006 entschied das Landesarbeitsgericht Berlin und hielt die Kündigung wie so oft in diesem Gerichtszug für rechtswirksam.
Ganz anders nun der europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Er sah hier vor allen Dingen die Meinungsfreiheit verletzt. Am 24. Mai diesen Jahres haben sich die Parteien geeinigt! Die betroffene Frau Heinisch erhält eine Abfindung in Höhe von 90.000 € und einer ordentliche Kündigung aus betrieblichen Gründen. Natürlich rückwirkend zum 31. März 2005.
Nach sorgfältiger Abwägung stellte der Gerichtshof die Meinungsfreiheit über die Interessen des Arbeitgebers. Die Straßburger Richter stellten damit die Interessen an Informationen über Mängel in einer staatlichen Altenpflegeeinrichtung höher ein, als das Interesse des Arbeitgebers am Schutz seines Rufes.