Mut und Stehvermoegen

Minister des Landes Brandenburg ordnet Lärmschutz an. Leipziger Richter gehe nicht von Täuschung der Anwohnerinnen und Anwohner aus.

Die Auseinandersetzung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird momentan von Bürgerinitiativen und Kommunen um die Frage geführt, ob der Flughafen und die zuständigen Behörden die Anwohnerinnen und Anwohner jahrelang über die Flugrouten des Flughafens Berlin-Brandenburg getäuscht haben. Im Klartext das Feststellungsverfahren wurde jener Zeit von einer parallelen Flugroute ausgegangen. Nach der nun zweijährigen Diskussion müssen die Flieger aber nach dem Start in einem Winkel von 15° abknicken. Die Sicherheit der Fluggäste verlangt eine solche Route, so der Bund, der die Festlegung vor einem halben Jahr versuchte. Es geht also um den Lärm für viele Tausende von Anwohnerinnen und Anwohner, nicht nur im Norden von Dahme Spreewald sondern der gesamte Süden Berlins und das angrenzende Brandenburg ist betroffen.

Zur Wahrheit gehört, dass erst mit den nun feststehenden neuen Flugrouten Bürgerinnen und Bürger von Gemeinden in die Vererbung einbezogen werden, die vorher nicht betroffen waren. Daher der Vorwurf der bewussten Täuschung. 2004 wurde das Planfeststellungsverfahren auf den Weg gebracht wie die Kläger heute sagen “unrichtig und unvollständig”. Nun ist die Forderung der Kläger, ein Neubeginn das Planfeststellungsverfahren. Nach der ersten Einlassung des Richters des Bundesverwaltungsgerichtes, Rüdiger Rubel, wird sich das Gericht mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht auf die Kläger einlassen. Er rügte, dass das Infrastrukturministerium in Brandenburg und die Zuständigen im Flughafen sehr wohl viel zeitiger von den abknickenden Routen wussten. Sein Vorwurf daher, an die Verantwortlichen in Berlin und Brandenburg.

Das Urteil wird am 31. Juli 2012 erwartet. Der Infrastrukturminister des Landes Brandenburg hat nunmehr den Flughafen angewiesen “alle angeordneten Maßnahmen zum allgemeinen Lärmschutz zu erfüllen”. Der Minister sagte “was der Flughafen braucht, ist der Friedensschluss mit seinem Umfeld.” Laut den Bescheiden des Landes Brandenburg hat der Flughafen sicherzustellen, dass in seiner Inbetriebnahme, der neuen südlichen Start – Landebahn in der Zeit von sechs bis 22:00 Uhr bei geschlossenen Fenster ein Höchstpegel von 55 dB Pegel erreicht werden darf. Gemeint wichtig ist, dass damit die Gespräche in den Familien nicht unterbrochen werden sollen. Hier geht es aber nicht nur um Kinder und Schlafzimmer sondern auch um die Wohnzimmer der Bürger. Gegen diese Verfügung macht nun der Flughafen Front. Per Klageweg, so der Flughafensprecher, wollen sie den Lärmschutz gerichtlich festgestellt haben. Und wieder explodierende Kosten! Der Lärmschutz wird dann 951 Millionen € kosten. Wie immer, im Zusammenhang mit dem Flughafen haben sie nur mit 157,6 Millionen geplant. Die Mitte der Bürgerbewegung wird erwogen, den strittigen Fall bis zum Bundesverfassungsgericht zu tragen.

 

Ihr Michael Reimann

Das Schoenfelder Taxi-Chaos

dahmespreewald

Der Ansturm auf Taxen in diesen Tagen, vor dem Flughafen in Schönefeld, ist denkbar klein. Ein Megataxistau ist die Folge. Mohamed sitzt zwischen 13 und 15 h in seinem Auto. Nur zwei bis dreimal am Tag setzt sich ein Fahrgast in den Ford. Die Fahrt geht nach Berlin oder Brandenburg. Das sind dann ca. 30 € pro Tour, die Hälfte bekommet der Unternehmer die andere Hälfte bleibt beim Fahrer. Die neuen Taxitarife in Dahme- Spreewald und Berlin werden eine weitere Verschärfung des Problems mit sich bringen. Nur Königs Wusterhausen hat hierbei eine Ausnahmestellung. Der neue Tarif des Kreises der nach mehreren Verschiebungen und trotz Klage nun am 9. Juli in Kraft treten soll, bringt für die Fahrgäste von KW Vorteile. Aber nicht für die Fahrer. Mohamed fährt für ein Taxiunternehmen aus dem Landkreis. Er meint, dass die Auseinandersetzungen mit den Berliner Kollegen, nun nicht mehr im Handgemenge enden. Aber die verbale Auseinandersetzung ist da. Die Taxifahrer aus Brandenburg fühlen sich benachteiligt. Für einen Fahrt vom Flughafen beträgt der Preisunterschied zwischen zwei und zehn Euro, die der Kunde für ein Brandenburger Fahrer mehr zahlen muss. Dafür müssen in Dame- Spreewald die Taxen oft leer aus Berlin zurückfahren. Am vergangenen Freitag versuchte der Landkreis die Taxiordnung, die vorsorglich für die geplante Eröffnung des Flughafens in Kraft gesetzt worden ist, noch einmal zu diskutieren. Das Parlament war nicht beschlussfähig. Mohammed kann das nicht verstehen! Hier arbeiten viele Selbstständige und Kleinunternehmer sowie Studenten die sich ihre Kasse aufbessern. Und dann noch die Sondergebühr für den Flughafen! „Ich weiß auch nicht“ sagt Mohamed „wie ich die 1,50 € Sondergebühren für den Flughafen meinen Gästen erklären soll“. Für ihn geht es um Empathie, wenn ein Gast in sein Taxi steigt und der diagnostiziert, dass die meisten ausländischen Gäste die 1,50 € nicht verstehen werden. Auf jeden Fall, wird sich das auf das Trinkgeld auswirken, sagt er. Das ist nicht gut für das Geschäft, so der Fahrer. Folgen wir dem oben genannten Beispiel, hätte der Taxieigentümer zwischen 30 und 40 € am Tag Einnahmen. Zieht man davon Steuern, Sozialabgaben, Amortisation und Kraftstoff ab, bleibt nicht mehr viel. Hier Ist die Politik gefordert!

Ihr Michael Reimann

Ramsauer, Minister unwissend!

politik

Bundesbauminister Peter Ramsauer  (CSU) ist nicht ganz auf der Höhe der Zeit oder heißen die Baudezernenten in Bayern “Landkreisfeuerwehrmeister”,  wie er in der rbb-Abendschau vom 21.6. zur Pressinformation des Landkreises Dahme-Spreewald erklärt.
Und wieder stellt der Minister sein Unwissen über den Osten und die Verwaltungen in der Bundesrepublik in erschreckender Offenheit zur Schau. Ja, es ist ihm im verborgenen geblieben, dass es sich bei der von ihm als “Landkreisfeuerwehrmeister” bezeichneten Stelle, dem Baudezernat des Landekreises LDS, um die zuständige Genehmigungsbehörde handelt.
In Fragen der Sicherheit u.a. des Brandschutzes hat sie die Aufsicht. Er kann ja mit seinen Anteilen von 26 % am bauchgelandeten BER versuchen ohne LDS Behörde , wie im real existierenden Sozialismus auch nicht möglich, seinen Flughafen zu eröffnen.

Das  Ramsauer aus der aktuellen Krise des BER und dem schwimmenden Aufsichtsrat, zu dem einer seiner Staatssekretäre gehört, nichts gelernt hat ist nun klar. Sicherheit ist keine Frage der politischen Hierarchie, sondern eine Frage von Recht, Gesetz und zuständiger Behörde, ganz so, wie es in der Demokratie sein soll.

Und hat unseren Landkreis 100 Tausende von Euro gekostet, um dem Gefahrenabwehrplan zum Brandschutz sicher zu stellen. Die Freiwilligen aus der Feuerwehr des LDS kommen, wenn es brennt. Der Fleischer und der Klempner, natürlich mit neuer Ausrüstung die vom Landkreis gekauft werden musste.

Der Herr Minister, aus dem blau-weißen Freistaat, sollte dem Landkreis vielmehr dankbar dafür sein , dass der Landkreis sich mit Mut und Gesetzeskraft ihm entgegen stellt.

Liebe Grüße  Michael Reimann

Interview mit Stefan Ludwig

Die Linke zum öffentlichen Dienst

 

Die Brandenburger Landesregierung steht zu leistungsfähigem Öffentlichen Dienst. Zu den aktuellen Debatten um die Personalbedarfsplanung in Brandenburg sprach Michael Reimann mit dem Landesvorsitzenden der LINKEN, Stefan Ludwig. Seit Unterzeichnung des Koalitionsvertrages zwischen der SPD und der LINKEN in Brandenburg steht fest: „Die Landesregierung wird so viele neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einstellen, dass der Personalbestand im Jahr 2014 bei 45.500 liegt. Für 2019 geht die Koalition von einer Zielzahl von 40.000 aus.“ (Auszug aus dem Koalitionsvertrag „Gemeinsinn und Erneuerung – Ein Brandenburg für alle“ vom 05.11.2009.)

 

Michael Reimann: Herr Ludwig, wie kam es zu diesem Verhandlungsergebnis?

Stefan Ludwig: Trotz der auch von der LINKEN gesehenen demografischen Entwicklung, des Einwohnerrückgangs und der angestrebten Funktionalreform ist es ihr – bekanntermaßen – damals nicht leicht gefallen, diesen Punkt zu unterzeichnen. Aber wegen dieser Prozesse werden in 10 Jahren uns einerseits einige Finanzmittel nicht mehr zur Verfügung stehen, aber vor allem einige Aufgaben mit weniger Personal erledigt werden können bzw. auch wegfallen. Einig waren die Verhandlungspartner, dass dieses Ziel ohne betriebbedingte Kündigungen erreicht werden soll. Im Gegenteil: wir müssen für diese Ziele Tausende neu einstellen.

 

M.R.: Das waren ja neue Bedingungen auf die sich die Partner einigen mussten?

S.L.: Ja, das ist richtig. Deshalb erfolgten in der Folge zähe aber im Ergebnis erfolgreiche weitere Verhandlungen.

 

M.R.: Und das bisherige Ergebnis?

S.L.: Bis zum Jahr 2019 soll nunmehr die Zahl von 42.000 Landesbediensteten angestrebt werden.

 

M.R.: Ein besonderes Thema ist das Nachrücken von jungen, neuen Fachkräften. Wie soll das garantiert werden?

S.L.: Die rot-rote Koalition hat von Anfang an,nach langen Jahren der Stagnation die Ausbildung von Fachkräften auf den Weg gebracht. Nach bisherigem Stand können ca. 6.000 vor allem junge gut ausgebildete Kräfte in den öffentlichen Dienst geholt werden. Auch in KW wird wieder für Brandenburg ausgebildet; in früheren Jahren waren die Absolventen der Finazschule nur in Berlin und Sachsen-Anhalt gefragt.

 

M.R.: Im Raum stehen nun “Streichlisten” und damit die Aug´fhebung der Verhandlungsergebnisse, oder?

S.L.: Der jetzt heftig öffentlich kommentierte Vorschlag zur Untersetzung der Zielzahl 42.000 ist lediglich eine Folge der bisherigen Verhandlungsergebnisse und keine Streichliste des Finanzministers. Derzeit laufen ernsthafte und verantwortungsbewusste Verhandlungen im Interesse einer leistungsfähigen Landesverwaltung.

 

M.R.: Ist denn die Verwaltung in Brandenburg, so wie sie ist und wie Sie sich die weitere Entwicklung vorstellen, handlungsfähig?

S.L.: Die Sorgen, dass die Arbeitsfähigkeit in verschiedenen Bereichen in Frage gestellt wird oder weitere Horrorszenarien sind für mich nicht nachvollziehbar.

 

M.R.: Wie stehen sie zum öffentlichen Dienst und damit zu den Bediensteten des Landes?

S.L.: Die rot-rote Koalition steht zum öffentlichen Dienst und anerkennt die dort zu leistende Arbeit in hohem Maße. Daher haben wir z.B. erstmals in der Landesgeschichte den Tarifabschluß der Angestellten im letzten Jahr sofort für die Landesbeamten übernommen. Dafür haben wir über 100 Mio.€ benötigt. Ich finde das sehr sinnvoll eingesetztes Geld, denn unsere Lehrer, Polizisten oder Justizbediensteten leisten wichtige Arbeit.

 

Ich bedanke mich für das interessante Gespräch.

 

Neuigkeiten aus Strassburg.

Ein Streit, der in den letzten Tagen entschieden wurde, machte bundesweite Schlagzeilen. Eine Berliner Altenpflegerin hat ihren Arbeitgeber wegen Pflegemissständen bei der Staatsanwaltschaft Berlin angezeigt.

Junge Welt schreibt dazu am 26.05.2012 : “Heinisch hatte seit 2002 in einem Altenheim in Berlin-Weißensee gearbeitet. Die Zustände dort müssen unzumutbar gewesen sein: »Eingeschränkte Grundpflege, teilweise nur Teilwaschungen möglich, Nagelpflege und Rasieren kaum möglich, kein Baden und regelmäßiges Duschen der Bewohner, keine psychosoziale Betreuung«, heißt es etwa in einer von acht Beschäftigten unterzeichneten Überlastungsanzeige, und: »keine ausreichende Zeit für die Bewohner, eine für sie angepaßte Flüssigkeits- und Nahrungsaufnahme zu gewähren«. Grund war die schlechte Personalausstattung. Bei einer Überprüfung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) wurden laut Gerichtsakten »erhebliche Pflegemängel festgestellt«, wie Richter Martin Guth am Donnerstag referierte. Als diese nach einer weiteren Überprüfung 2003 nicht abgestellt waren, drohte der MDK mit der Kündigung des Versorgungsvertrages.” So die Tages Zeitung und weiter…..”Weil interne Beschwerden nicht zu Änderungen führten, entschloß sich Heinisch im Dezember 2004 Strafantrag gegen Vivantes zu stellen. Ihr damaliger Anwalt zeigte den Konzern wegen des Verdachts auf besonders schweren Betrug an: »Den für die Unterbringung (…) aufgebrachten Kosten steht keine auch nur annähernd adäquate Gegenleistung gegenüber«, heiß es in dem Schreiben. Und: »Pflegekräfte werden angehalten, Leistungen zu dokumentieren, die so gar nicht erbracht worden sind«.Was folgte, war die fristlose Kündigung. 2006 entschied das Landesarbeitsgericht Berlin und hielt die Kündigung wie so oft in diesem Gerichtszug für rechtswirksam.
Ganz anders nun der europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Er sah hier vor allen Dingen die Meinungsfreiheit verletzt. Am 24. Mai diesen Jahres haben sich die Parteien geeinigt! Die betroffene Frau Heinisch erhält eine Abfindung in Höhe von 90.000 € und einer ordentliche Kündigung aus betrieblichen Gründen. Natürlich rückwirkend zum 31. März 2005.
Nach sorgfältiger Abwägung stellte der Gerichtshof die Meinungsfreiheit über die Interessen des Arbeitgebers. Die Straßburger Richter stellten damit die Interessen an Informationen über Mängel in einer staatlichen Altenpflegeeinrichtung höher ein, als das Interesse des Arbeitgebers am Schutz seines Rufes.