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	<title>Reimanns Welt &#187; Flüchtlinge;Michael Reimann</title>
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		<title>Türkei und die mögliche Wiedereinführung der Todesstrafe</title>
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		<pubDate>Thu, 04 Aug 2016 06:39:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Michael Reimann]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Eu]]></category>
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		<category><![CDATA[Europa]]></category>
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		<category><![CDATA[Türkei]]></category>

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		<description><![CDATA[Mit der möglicherweise bevorstehenden Wiedereinführung der Todesstrafe aus politischen Gründen haben die Demonstranten und &#8220;Verteidiger der Demokratie&#8221; in der Türkei nicht gerechnet, als sie für den Erhalt der Demokratie und für (&#8230;) <a href="http://m-reimann.com/?p=2643">Weiterlesen</a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #3a3a3a;">Mit der möglicherweise bevorstehenden Wiedereinführung der Todesstrafe aus politischen Gründen haben die Demonstranten und &#8220;Verteidiger der Demokratie&#8221; in der Türkei nicht gerechnet, als sie für den Erhalt der Demokratie und für Frieden auf die Strasse gingen. Die Bevölkerung wird ein grosses Stück ihrer bisherigen Freiheiten verlieren. Die wichtigen Schlüsselpositionen werden nur mit Personen besetzt, die einer Partei zu Gehorsam verpflichtet sind. Diktatur versus Demokratie.</span><span id="more-2643"></span></p>
<p>In der Charta zu den Grundrechten der Europäischen Union, die den Präsidenten des Rates und der Kommissionen anlässlich der Tagung in Nizza am 07.12.2000 zur Ratifizierung vorgelegt wurde, ist zum ersten Mal in der Geschichte des Fusionsprozesses ein Text zu einem europäischen Staatenbund vereinbart worden, der den Versuch darstellt, die Gesamtheit der bürgerlichen, wirtschaftlichen, sozialen und politischen Rechte der Europäer sowie aller im Hoheitsgebiet im europäischen lebenden Personen zu verankern.</p>
<p>Diese Rechte sind in 6 Kapitel unterteilt:</p>
<ul>
<li>Die Würde des Menschen</li>
<li>Freiheit</li>
<li>Gleichheit</li>
<li>Brüderlichkeit</li>
<li>Juristisches Recht</li>
</ul>
<p>Diese Grundrechte fixieren die Ergebnisse der europäischen Menschenrechtskonventionen. Sie erkennt Rechte und Grundfreiheiten, Verfassungstraditionen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie der europäischen Sozialcharta des Europarates und der sozialen Grundrechtscharta als Gemeinschaftscharta der Arbeitnehmer sowie anderer nationaler und internationaler Übereinkommen, denen die EU oder ihrer Mitgliedsstaaten angehören an. Damit ist der zwingende Zusammenhang der europäischen Sozialcharta und der völkerrechtlichen Grundrechte- und werte dokumentiert.</p>
<p>Der Zusammenhang zwischen der Freiheits- und Gleichheitsrechte und der justiziellen Rechte ist besonders hervorzuheben. Das bedeutet, dass sämtliche Rechte, wie die Würde des Menschen oder Bürgerrechte in einen rechtsverbindlichen Kontext zu setzen sind.</p>
<p>Als Beispiel für die Durchdringung der Charta in den Rechtsalltag kann folgendes Beispiel herangezogen werden:</p>
<p>..Die europäische Versicherungsbranche muss jetzt unter ganz neuen Vorzeichen rechnen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) (Quelle: http://europa.eu/about-eu/institutions-bodies/court-justice/index_de.htm) in Luxemburg hat ihr Weltbild über den Haufen geworfen. &#8220;Die Berücksichtigung des Geschlechts von Versicherten als Risikofaktor in Versicherungsverträgen ist eine Diskriminierung&#8221;. Unterschiedliche, geschlechtsbezogene, Prämien für Frauen und Männer erklärten die Richter damit für rechtswidrig. Ab Dezember 2012 müssen trotz unterschiedlicher Risiken nun einheitliche Tarife gelten&#8230;.“ ( Quelle http://www.welt.de/print/die_welt/finanzen/article12675446/Egal-ob-Maennlein-oder-Weiblein.html)</p>
<p><em style="color: #3a3a3a;">„Das 6. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) aus dem Jahr 1983 enthält die Abschaffung der Todesstrafe im gewöhnlichen Strafrecht, das 13. Zusatzprotokoll aus dem Jahr 2002 enthält auch die Abschaffung im Kriegsrecht. 43 der 47 Mitgliedsstaaten des Europarates haben das 13. Zusatzprotokoll ratifiziert. 2010 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Fall Al-Saadoon und Mudfhi gegen Vereinigtes Königreich, dass die Todesstrafe Art. 3 der EMRK widerspreche. Die Europäische Union (EU) hat die vollständige Abschaffung der Todesstrafe wie auch die Einhaltung der Menschenrechte in den Kopenhagener Kriterien zur Aufnahmebedingung für neue Mitgliedsstaaten gemacht. Artikel 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verbietet die Todesstrafe. Artikel 53 legt ferner fest, dass die Charta keinen verbesserten Schutz der Menschenrechte durch nationale Verfassungen oder die Europäische Menschenrechtskonvention einschränken kann. Gemäß Artikel 52 können Grundrechte nur im Einklang mit dieser Charta aufgehoben werden. Demnach ist das Recht auf Leben in der EU dreifach geschützt: durch nationale Verfassungen, EMRK und Charta, wobei das für Beschuldigte günstigste Recht anzuwenden ist (Meistbegünstigungsklausel).“</em><span style="color: #3a3a3a;"> (</span><a style="color: #31669f;" href="https://de.wikipedia.org/wiki/Todesstrafe" target="_blank">Wikipedia</a><span style="color: #3a3a3a;">)</span></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ihr Michael Reimann</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Willkommenskultur versus Heimat,</title>
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		<pubDate>Fri, 09 Oct 2015 17:04:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Michael Reimann]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Flüchtlinge;Michael Reimann]]></category>
		<category><![CDATA[Heimat]]></category>

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		<description><![CDATA[Warum müssen wir vom Slogan -Willkommenskultur- hin zur -Schaffung von Heimat- wechseln. In diesen Tagen kommen abertausende Menschen nach Europa und nicht zuletzt auch nach Deutschland. Ich mag den Begriff, (&#8230;) <a href="http://m-reimann.com/?p=2515">Weiterlesen</a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Warum müssen wir vom Slogan -Willkommenskultur- hin zur -Schaffung von Heimat- wechseln. In diesen Tagen kommen abertausende Menschen nach Europa und nicht zuletzt auch nach Deutschland. Ich mag den Begriff, ob in der Personalwirtschaft und vor allem im Zusammenhang mit Vertreibung nicht. Es ist die Reduzierung auf das Willkommen sein und das Begrüßen in unserem Land. Ich halte ihn in seiner Perspektive für zu kurz. Heimat zu verlieren ist schon ein sehr großer Einschnitt in die Lebensperspektive und hat auch objektive Gründe, da es einen existenzbedrohenden Grund geben muss,<span id="more-2515"></span> vertraute Heimat zu verlassen und sich einer neuen Heimat und damit einer neuen Lebensperspektive für die weitere Existenz der Familie zu sichern. Die wesentlichen Gründe sind neben Krankheit, Hunger &#8211; Krieg und Vertreibung, aus welchen Gründen auch immer, die Frage nach der Verantwortung muss mit den geopolitischen Interessen der Global Player beantwortet werden. Eine normale humane, gerechte Gesellschaft braucht eine objektive Sicht auf die historischen und in die in der Gegenwart vollziehenden Gegebenheiten. Das in unserer Heimat fixierte Recht auf Asyl ist eine Ergebniserfahrung der letzten Kriege und der damit einhergehenden Nachkriegsgesellschaften, auch in Deutschland. Aber -&#8221;Diese Appelle an Solidarität müssen verbunden werden mit einer klaren Orientierung, wie das gehen soll. Wie nehmen wir mehr Menschen bei uns auf? Wie geben wir mehr Menschen die Chance auf Integration? Wie organisieren wir Sprachkurse und kreieren Arbeit rund um die Idee, dass Flüchtlinge bei uns auch bleiben werden?&#8221;, sagte die Vorsitzende der Grünen im Europa Parlament Rebecca Harms der DW. Also wir haben einen Auftrag unserer Mütter und Väter die nach 1945 erhalten, die mit dem Grundgesetz, die die Voraussetzung schaffen wollten um eine neue Gesellschaft möglich zu machen. Und nun kommen junge und ältere Menschen, Jungen und Mädchen. Nicht als Gäste begrüßt zu werden sondern mit der Vision einer neuen Heimat. Heimat zu finden, für die bleiben dürfen, in der Gesellschaft ein menschenwürdiges Dasein für sich und seine Familie zu sichern ist der Kern des menschlichen Handelns. Heimat zu schaffen, bedeutet auch den Prozess der Integration zu beschreiben und beschreiten. Also nicht als zugewandert betrachtet zu werden, sondern Teil der Gesellschaft in einem neuen Europa, in Deutschland zu sein. Da dies kein selbst gestaltender Prozess ist, muss die vorhandene Gesellschaft mit allen ihren Instrumenten und Möglichkeiten Integration, für die beibenden, betreiben. Die Politik, der Sport, die kulturschaffenden, Universitäten und Schulen und alle anderen Mitglieder unserer Gesellschaft haben diese umfängliche Aufgaben zu erfüllen. Zu Ihrem und unserem Vorteil.<br />
Ihr Michael Reimann</p>
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		<title>EU-Kommission attestiert deutscher Asylpolitik Unfähigkei</title>
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		<pubDate>Thu, 24 Sep 2015 12:39:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Michael Reimann]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Asylbewerbern]]></category>
		<category><![CDATA[Flüchtlinge;Michael Reimann]]></category>

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		<description><![CDATA[Ulla Jelpke  innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE :&#8220;Statt sich neue Asylrechtsverschärfungen und Desintegrationsmaßnahmen zu überlegen, sollte sich Deutschland lieber auf die längst überfällige Umsetzung der europäischen Asylgesetzgebung konzentrieren. Aber damit (&#8230;) <a href="http://m-reimann.com/?p=2511">Weiterlesen</a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #000000;">Ulla Jelpke  innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE :</span><br style="color: #000000;" /><span style="color: #000000;">&#8220;Statt sich neue Asylrechtsverschärfungen und Desintegrationsmaßnahmen zu überlegen, sollte sich Deutschland lieber auf die längst überfällige Umsetzung der europäischen Asylgesetzgebung konzentrieren. Aber damit befinden wir uns scheinbar in bester Gesellschaft: 18 Mitgliedstaaten durften sich heute von der Kommission ihre Unfähigkeit attestieren lassen, europäische Standards in der Asylpolitik umzusetzen&#8221;, erklärt Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE,</span><span id="more-2511"></span></p>
<p><span style="color: #000000;"> anlässlich der von der EU-Kommission gegen Deutschland und 18 weitere EU-Länder eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren wegen mangelnder Umsetzung der bestehenden europäischen Gesetze zur Anerkennung von Flüchtlingen (RL 2011/95/EU), über die Mindestnormen für Asylverfahren (RL 2013/32/EU) und über die Aufnahmebedingungen von Asylbewerbern (RL 2013/33/EU). Jelpke weiter:</span><br style="color: #000000;" /><span style="color: #000000;">&#8220;Es hat in der Tat wenig Sinn, über weitere Reformen des europäischen Asylrechts zu reden, wenn innerhalb großzügiger Fristen nicht einmal die bereits durch Richtlinien vorgeschriebenen Regelungen auf nationaler Ebene umgesetzt werden. Die Unfähigkeit, eine auf gemeinsamen Standards beruhende solidarische Flüchtlingspolitik zu schaffen und umzusetzen, beweisen die EU-Mitgliedstaaten derzeit ja bereits bei jedem Flüchtlingsgipfel aufs Neue. Wir werden sehen, wo zwischen den konfusen Notfallmaßnahmen und den halbherzigen Kompromissen nun noch Zeit und Platz für die angemahnte Richtlinienumsetzung bleibt.&#8221;</span></p>
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