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	<title>Reimanns Welt &#187; Türkei</title>
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		<title>Türkei und die mögliche Wiedereinführung der Todesstrafe</title>
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		<pubDate>Thu, 04 Aug 2016 06:39:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Michael Reimann]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Eu]]></category>
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		<category><![CDATA[Europa]]></category>
		<category><![CDATA[Flüchtlinge;Michael Reimann]]></category>
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		<description><![CDATA[Mit der möglicherweise bevorstehenden Wiedereinführung der Todesstrafe aus politischen Gründen haben die Demonstranten und &#8220;Verteidiger der Demokratie&#8221; in der Türkei nicht gerechnet, als sie für den Erhalt der Demokratie und für (&#8230;) <a href="http://m-reimann.com/?p=2643">Weiterlesen</a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #3a3a3a;">Mit der möglicherweise bevorstehenden Wiedereinführung der Todesstrafe aus politischen Gründen haben die Demonstranten und &#8220;Verteidiger der Demokratie&#8221; in der Türkei nicht gerechnet, als sie für den Erhalt der Demokratie und für Frieden auf die Strasse gingen. Die Bevölkerung wird ein grosses Stück ihrer bisherigen Freiheiten verlieren. Die wichtigen Schlüsselpositionen werden nur mit Personen besetzt, die einer Partei zu Gehorsam verpflichtet sind. Diktatur versus Demokratie.</span><span id="more-2643"></span></p>
<p>In der Charta zu den Grundrechten der Europäischen Union, die den Präsidenten des Rates und der Kommissionen anlässlich der Tagung in Nizza am 07.12.2000 zur Ratifizierung vorgelegt wurde, ist zum ersten Mal in der Geschichte des Fusionsprozesses ein Text zu einem europäischen Staatenbund vereinbart worden, der den Versuch darstellt, die Gesamtheit der bürgerlichen, wirtschaftlichen, sozialen und politischen Rechte der Europäer sowie aller im Hoheitsgebiet im europäischen lebenden Personen zu verankern.</p>
<p>Diese Rechte sind in 6 Kapitel unterteilt:</p>
<ul>
<li>Die Würde des Menschen</li>
<li>Freiheit</li>
<li>Gleichheit</li>
<li>Brüderlichkeit</li>
<li>Juristisches Recht</li>
</ul>
<p>Diese Grundrechte fixieren die Ergebnisse der europäischen Menschenrechtskonventionen. Sie erkennt Rechte und Grundfreiheiten, Verfassungstraditionen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie der europäischen Sozialcharta des Europarates und der sozialen Grundrechtscharta als Gemeinschaftscharta der Arbeitnehmer sowie anderer nationaler und internationaler Übereinkommen, denen die EU oder ihrer Mitgliedsstaaten angehören an. Damit ist der zwingende Zusammenhang der europäischen Sozialcharta und der völkerrechtlichen Grundrechte- und werte dokumentiert.</p>
<p>Der Zusammenhang zwischen der Freiheits- und Gleichheitsrechte und der justiziellen Rechte ist besonders hervorzuheben. Das bedeutet, dass sämtliche Rechte, wie die Würde des Menschen oder Bürgerrechte in einen rechtsverbindlichen Kontext zu setzen sind.</p>
<p>Als Beispiel für die Durchdringung der Charta in den Rechtsalltag kann folgendes Beispiel herangezogen werden:</p>
<p>..Die europäische Versicherungsbranche muss jetzt unter ganz neuen Vorzeichen rechnen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) (Quelle: http://europa.eu/about-eu/institutions-bodies/court-justice/index_de.htm) in Luxemburg hat ihr Weltbild über den Haufen geworfen. &#8220;Die Berücksichtigung des Geschlechts von Versicherten als Risikofaktor in Versicherungsverträgen ist eine Diskriminierung&#8221;. Unterschiedliche, geschlechtsbezogene, Prämien für Frauen und Männer erklärten die Richter damit für rechtswidrig. Ab Dezember 2012 müssen trotz unterschiedlicher Risiken nun einheitliche Tarife gelten&#8230;.“ ( Quelle http://www.welt.de/print/die_welt/finanzen/article12675446/Egal-ob-Maennlein-oder-Weiblein.html)</p>
<p><em style="color: #3a3a3a;">„Das 6. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) aus dem Jahr 1983 enthält die Abschaffung der Todesstrafe im gewöhnlichen Strafrecht, das 13. Zusatzprotokoll aus dem Jahr 2002 enthält auch die Abschaffung im Kriegsrecht. 43 der 47 Mitgliedsstaaten des Europarates haben das 13. Zusatzprotokoll ratifiziert. 2010 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Fall Al-Saadoon und Mudfhi gegen Vereinigtes Königreich, dass die Todesstrafe Art. 3 der EMRK widerspreche. Die Europäische Union (EU) hat die vollständige Abschaffung der Todesstrafe wie auch die Einhaltung der Menschenrechte in den Kopenhagener Kriterien zur Aufnahmebedingung für neue Mitgliedsstaaten gemacht. Artikel 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verbietet die Todesstrafe. Artikel 53 legt ferner fest, dass die Charta keinen verbesserten Schutz der Menschenrechte durch nationale Verfassungen oder die Europäische Menschenrechtskonvention einschränken kann. Gemäß Artikel 52 können Grundrechte nur im Einklang mit dieser Charta aufgehoben werden. Demnach ist das Recht auf Leben in der EU dreifach geschützt: durch nationale Verfassungen, EMRK und Charta, wobei das für Beschuldigte günstigste Recht anzuwenden ist (Meistbegünstigungsklausel).“</em><span style="color: #3a3a3a;"> (</span><a style="color: #31669f;" href="https://de.wikipedia.org/wiki/Todesstrafe" target="_blank">Wikipedia</a><span style="color: #3a3a3a;">)</span></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ihr Michael Reimann</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Politische Verantwortung wälzt man nicht auf Gerichte ab</title>
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		<pubDate>Wed, 20 Apr 2016 12:11:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Michael Reimann]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Die LINKE]]></category>
		<category><![CDATA[Europa]]></category>
		<category><![CDATA[korte]]></category>
		<category><![CDATA[Türkei]]></category>

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		<description><![CDATA[Heute hat sich Kanzlerin Merkel für ihren Abschiebepartner Erdogan und gegen die grundgesetzlich garantierte Kunstfreiheit entschieden. Damit verletzt sie ihren Amtseid und beschädigt die Demokratie. Wo es die originäre Pflicht (&#8230;) <a href="http://m-reimann.com/?p=2613">Weiterlesen</a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p style="color: #00314a;">Heute hat sich Kanzlerin Merkel für ihren Abschiebepartner Erdogan und gegen die grundgesetzlich garantierte Kunstfreiheit entschieden. Damit verletzt sie ihren Amtseid und beschädigt die Demokratie. Wo es die originäre Pflicht der politischen Führung der Bundesrepublik gewesen wäre, hinter dem Grundgesetz und den darin garantierten Freiheiten zu stehen, ist die schwarz-rote Bundesregierung eingeknickt.<span id="more-2613"></span></p>
<div class="inhalt" style="color: #00314a;">Wer auf diese Art und Weise mit dem Grundgesetz umgeht, der setzt es der Beliebigkeit aus. Der Verweis auf Staatsanwaltschaften und Gerichte, die nun das letzte Wort haben sollen, offenbart die ganze Heruntergekommenheit dieser Bundesregierung. Wer seine politische Verantwortung ernst nimmt, der wälzt sie nicht auf Gerichte ab.Jahrelang haben CDU und CSU die Türkei kritisiert und sich gegen einen EU-Beitritt gewehrt: Teils mit richtiger Kritik am Umgang mit Menschenrechten, teils unter Bedienung chauvinistischer Vorurteile. Heute machen sie gemeinsame Sache mit Erdogan und opfern dem eigenen politischen Interesse sowohl die Menschenrechte von Geflüchteten als auch die Kunstfreiheit in unserem Land. Dass eine von Gabriel geführte SPD diese Entscheidung toleriert, wundert mittlerweile niemanden mehr.</p>
<p>Die Kanzlerin und die Regierungskoalition fallen mit dieser Entscheidung übrigens auch den mutigen türkischen Richtern und Oppositionellen in den Rücken, die ihre Verfassung, unter anderem eben auch die durch diese geschützte Kunstfreiheit, vor dem Machtstreben Erdogans verteidigen.</p>
</div>
<div class="inhalt" style="color: #00314a;">
<p>&nbsp;</p>
<p>-erklärt Jan Korte, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. Korte weiter</p>
</div>
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		<title>Das Spiel mit der Meinungsfreiheit, Erdogans vs Böhmermann</title>
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		<pubDate>Tue, 12 Apr 2016 12:52:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Michael Reimann]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Die LINKE]]></category>
		<category><![CDATA[Demokratie]]></category>
		<category><![CDATA[Harald Petzold]]></category>
		<category><![CDATA[Linke]]></category>
		<category><![CDATA[Medienpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Michael Reimann]]></category>
		<category><![CDATA[Recep Tayyip Erdogans]]></category>
		<category><![CDATA[Türkei]]></category>

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		<description><![CDATA[Interview mit Harald Petzold medienpolitischer Sprecher der Fraktion der Linken: Staatsanwaltschaft Mainz und dem Strafantrag Recep Tayyip Erdogans gegen Jan Böhmermann und dessen &#8220;Schmähgedicht&#8221;. sehr geehrter Herr  Petzold, wie bewerten (&#8230;) <a href="http://m-reimann.com/?p=2576">Weiterlesen</a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Interview mit Harald Petzold medienpolitischer Sprecher der Fraktion der Linken:<br />
Staatsanwaltschaft Mainz und dem Strafantrag Recep Tayyip Erdogans gegen Jan Böhmermann und dessen &#8220;Schmähgedicht&#8221;.</strong><span id="more-2576"></span></p>
<p><span style="color: #000000;"><strong>sehr geehrter Herr  Petzold, </strong></span><span style="color: #333333;"><strong>w</strong><strong>ie bewerten Sie die Debatte in den Medien über den Kabarettisten Böhmermann?</strong></span></p>
<p><span style="color: #000000;">&#8220;Der Beitrag Böhmermanns hat nicht nur eine demokratisch essentielle Debatte um Presse- und Meinungsfreiheit entfacht, er wirft zudem ein Schlaglicht auf die verkrusteten Strukturen des Strafgesetzbuches (StGB), das dringend einer Reform bedarf. Die Zeiten der Majestätsbeleidigung sind vorbei &#8211; die Gesetzeslage muss zeitgemäß beschaffen sein und aktualisiert werden. Der bestehende Paragraph 185 zum Tatbestand der Beleidigung ist völlig ausreichend, sowohl für Staatsbürger also auch für Staatsoberhäupter&#8221;,  Staatsanwaltschaft Mainz und dem Strafantrag Recep Tayyip Erdogans gegen Jan Böhmermann und dessen &#8220;Schmähgedicht&#8221;. </span><br style="color: #000000;" /><br style="color: #000000;" /><strong> <span style="color: #000000;">Was planen Sie als Ergebnis dieser Debatte?</span></strong></p>
<p><span style="color: #000000;">&#8220;Um den hitzigen Diskussionen Taten folgen zu lassen, bereitet DIE LINKE einen Gesetzesentwurf für eine ersatzlose Streichung des Paragraphen 103 vor. Wir brauchen keinen Zwei-Klassen-Paragraphen, der als politisches Druckmittel instrumentalisiert werden kann. Auch keinen, der die Grenzen der Gewaltenteilung verschwimmen lässt, indem mögliche Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zunächst einer Entscheidung der Bundesregierung bedürfen. Nutzen wir die Chance zum Handeln.&#8221;</span><br style="color: #000000;" /><span style="color: #000000;"> </span></p>
<p><span style="color: #000000;">Das Interview führte Michael Reimann</span></p>
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		<title>Menschenrechte nicht in die Türkei auslagern!</title>
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		<pubDate>Mon, 11 Apr 2016 08:05:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Michael Reimann]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Die Linke]]></category>
		<category><![CDATA[Gabi Zimmer]]></category>
		<category><![CDATA[Türkei]]></category>

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		<description><![CDATA[Gabi Zimmer, Vorsitzende der Linksfraktion GUE/NGL im EU-Parlament, zeigte sich sehr enttäuscht vom Vorschlag der Europäischen Kommission zur Lösung der Migrationskrise, die heute von Vize-Präsident Timmermans präsentiert wurde. „Wir kritisieren (&#8230;) <a href="http://m-reimann.com/?p=2574">Weiterlesen</a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><a style="color: #335a6e;" href="http://www.gabizimmer.eu/"><em><span style="font-weight: 700 !important; color: #69a6cc;">Gabi Zimmer</span></em></a>, Vorsitzende der Linksfraktion GUE/NGL im EU-Parlament, zeigte sich sehr enttäuscht vom Vorschlag der Europäischen Kommission zur Lösung der Migrationskrise, die heute von Vize-Präsident Timmermans präsentiert wurde.<span id="more-2574"></span></p>
<p>„Wir kritisieren weiterhin diesen Ablasshandel. Menschen, die auf der Suche nach Schutz oder Asyl in der EU in Griechenland stranden, dürfen nicht einfach in die Türkei abgeschoben werden. Die EU muss ihre internationalen Verpflichtungen selbst ausüben und den Schutz- oder Asylanspruch individuell prüfen, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Das individuelle Recht auf internationalen Schutz und auf Asyl haben auch Menschen aus Staaten wie Libyen, Afghanistan, Irak oder Nigeria. Wir lehnen ab, dass die Türkei die individuellen Ansprüche im EU-Auftrag prüfen soll, ein Land, das heftig von Menschenrechtsorganisationen kritisiert wird und aggressiv gegen seine kurdische Bevölkerung vorgeht. Menschenrechte dürfen nicht in die Türkei ausgelagert werden.&#8221;</p>
<table summary="Designtabelle" width="50">
<tbody>
<tr>
<td><img id="img2346" src="http://www.dielinke-europa.eu/serveImage.php?id=2346&amp;ext=.jpg" alt="Gabi Zimmer" /></p>
<div class="Title" style="font-style: italic;">Gabi Zimmer</div>
<div class="Copyright" style="color: #999999;">Foto: Louise Schmidt</div>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<div class="Content" style="color: #000000;">
<p>Zimmer weiter:</p>
<p>„Mit diesem Vorschlag erklärt die EU ihren moralischen Bankrott und hilft Erdogan, die Türkei immer weiter in einen autoritären Staat zu verwandeln. Die gerechte Umverteilung von Migranten in der gesamten EU ist der einzige Weg, um der aktuellen Herausforderung zu begegnen.“</p>
<p>Zimmer abschließend:</p>
<p>„Ein Land, dessen Regierung weder Menschenrechte noch die Pressefreiheit achtet, kann nur als unsicherer Herkunftsstaat gelten. Das gilt besonders für Kurden aus der Türkei, aus Syrien und dem Irak. Wie will die EU sicherstellen, dass kurdische Flüchtlinge in der Türkei internationalen Schutz genießen? Die Türkei darf nicht der Türsteher der EU werden, weil sie sich nicht in der Lage sieht, die eigene rechtliche und moralische Pflicht zu erfüllen.“</p>
<p>Brüssel, 16.3.2016</p>
</div>
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