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	<title>Reimanns Welt &#187; Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte</title>
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		<title>Es läuft nicht nach Plan, deutsche Grenzkontrollen lösen Kettenreaktion aus!</title>
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		<pubDate>Tue, 15 Sep 2015 17:11:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Michael Reimann]]></dc:creator>
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		<category><![CDATA[Europa]]></category>
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				<content:encoded><![CDATA[<p>Die Frage ist berechtigt, ob damit das Schengen-Abkommen 30 Jahre nach der ersten Vereinbarung zur Abschaffung der Grenzkontrollen in Europa zu Ende ist? Völkerrechtlich natürlich nicht. In einem Notfall ist es den Schengenstaaten erlaubt, ganz legal Grenzkontrollen wieder einzuführen und diese bis zu maximal zwei Jahre aufrechtzuerhalten. Doch politisch ist es ein fatales Zeichen. <span id="more-2509"></span>Missmanagement, falsche Einladung zurzeit und nicht zuletzt das lange Warten werden zur Nagelprobe für Europa. Es ist allerdings ziemlich schwierig heute vorauszusagen, wie lange die Grenzkontrollen dauern werden. Es ist immerhin erstaunlich, dass gerade die Grenze zwischen Deutschland und Österreich benutzt wird um ein Signal an die EU-Partner zu senden. Das Ziel scheint zu sein, die Quote der Verteilung von Asylbewerbern zu beeinflussen. Nur mal so, wenn man sie ruft (die Flüchtlinge und Vertriebenen) muss man sich nicht wundern, dass sie kommen. Eins bleibt festzustellen, in dieser Sache sind die EU-Staaten in einem tiefen Konflikt. Tschechien, die Slowakei sowie die baltischen Länder wollen keine verpflichtende Quote. Ungarn wählt einen Sonderweg und erklärt sich per Dekret als nicht zuständig. Völlig unklar ist ob sich die Regierungschefs zu einem Sondergipfel der europäischen Staats-und Regierungschefs treffen! Aus Diplomatenkreisen in Brüssel ist zu erfahren, dass der Druck auf die Regierungschefs noch nicht groß genug ist um einen Gipfel erfolgreich durchzuführen. Dabei sei die Frage erlaubt, was muss nun eigentlich noch passieren. Neben Deutschland und Österreich erwägt mittlerweile auch Polen, Schengen befristet außer Kraft zu setzen. Die Auswirkungen die diese Wiedereinführung der Grenzkontrollen in Europa hat sind bis heute nicht überschaubar doch die Auswirkungen auf den viel gepriesenen Binnenmarkt sind jetzt schon spürbar. Im Übrigen wenn es ums Geld geht ist das politische Europa schneller bei notleidenden Nationen, wie Griechenland, den Hahn zuzudrehen. Wenn es ans eigene Leder geht ist Protektionismus die Antwort.</p>
<p>Ihr Michael Reimann</p>
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		<title>Neuigkeiten aus Strassburg.</title>
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		<pubDate>Wed, 13 Jun 2012 18:53:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[45punkte]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesellschaft]]></category>
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		<description><![CDATA[Ein Streit, der in den letzten Tagen entschieden wurde, machte bundesweite Schlagzeilen. Eine Berliner Altenpflegerin hat ihren Arbeitgeber wegen Pflegemissständen bei der Staatsanwaltschaft Berlin angezeigt. Junge Welt schreibt dazu am (&#8230;) <a href="http://m-reimann.com/?p=590">Weiterlesen</a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Streit, der in den letzten Tagen entschieden wurde, machte bundesweite Schlagzeilen. Eine Berliner Altenpflegerin hat ihren  Arbeitgeber wegen Pflegemissständen bei der Staatsanwaltschaft Berlin angezeigt. </p>
<p>Junge Welt schreibt dazu am 26.05.2012 : &#8220;Heinisch hatte seit 2002 in einem Altenheim in Berlin-Weißensee gearbeitet. Die Zustände dort müssen unzumutbar gewesen sein: »Eingeschränkte Grundpflege, teilweise nur Teilwaschungen möglich, Nagelpflege und Rasieren kaum möglich, kein Baden und regelmäßiges Duschen der Bewohner, keine psychosoziale Betreuung«, heißt es etwa in einer von acht Beschäftigten unterzeichneten Überlastungsanzeige, und: »keine ausreichende Zeit für die Bewohner, eine für sie angepaßte Flüssigkeits- und Nahrungsaufnahme zu gewähren«. Grund war die schlechte Personalausstattung. Bei einer Überprüfung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) wurden laut Gerichtsakten »erhebliche Pflegemängel festgestellt«, wie Richter Martin Guth am Donnerstag referierte. Als diese nach einer weiteren Überprüfung 2003 nicht abgestellt waren, drohte der MDK mit der Kündigung des Versorgungsvertrages.&#8221; So die Tages Zeitung und weiter&#8230;..&#8221;Weil interne Beschwerden nicht zu Änderungen führten, entschloß sich Heinisch im Dezember 2004 Strafantrag gegen Vivantes zu stellen. Ihr damaliger Anwalt zeigte den Konzern wegen des Verdachts auf besonders schweren Betrug an: »Den für die Unterbringung (…) aufgebrachten Kosten steht keine auch nur annähernd adäquate Gegenleistung gegenüber«, heiß es in dem Schreiben. Und: »Pflegekräfte werden angehalten, Leistungen zu dokumentieren, die so gar nicht erbracht worden sind«.Was folgte, war die  fristlose Kündigung.  2006 entschied das Landesarbeitsgericht Berlin und hielt die Kündigung wie so oft in diesem Gerichtszug für rechtswirksam.<br />
Ganz anders nun der europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Er sah hier vor allen Dingen die Meinungsfreiheit verletzt. Am 24. Mai diesen Jahres haben sich die Parteien geeinigt! Die betroffene Frau Heinisch  erhält eine  Abfindung in Höhe von 90.000 € und einer ordentliche Kündigung aus  betrieblichen Gründen. Natürlich rückwirkend zum 31. März 2005.<br />
Nach sorgfältiger Abwägung stellte der Gerichtshof die Meinungsfreiheit über die Interessen des Arbeitgebers. Die Straßburger Richter stellten damit die Interessen an Informationen über Mängel in einer staatlichen Altenpflegeeinrichtung höher ein, als das Interesse des Arbeitgebers am Schutz seines Rufes.</p>
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